Werden die Leistungen aus einem staatlichen Invaliditätsschutz mit den Leistungen verrechnet, die sich aus einer privaten KinderIV ergeben? Oder kommen die Zahlungen aus der privaten Versicherung tatsächlich als reiner Plus in die Haushaltskasse rein?
Hallo,
tappe immer noch im Dunkeln, was mit IV-Leistungen gemeint ist.
Invalidität ist ein Begriff aus der Unfallversicherung.
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt den Begriff Invalidenrente nicht mehr, sondern nur noch Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder heute Erwerbsminderungsrente.
Oder ist hier mit IV die Leistung nach Hartz IV gemeint.
IV-Leistungen = Invaliditätsversicherungsleistungen. Also insbesondere die monatliche Rente, die der Versicherer bezieht, falls er zu einem bestimmten Grad ein Invalide geworden ist. Wird diese mit der staatlichen Erwerbminderungsrente verrechnet, die in diesem Fall auch bezogen würde?
PS: Jetzt macht es Sinn, warum google so wenig über staatlichen Invaliditätsschutz weiss. Es heisst einfach anderes…
Hallo,
jetzt ist klar was gemeint ist.
Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht gekürzt, wenn eine Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (oder sonstigen privaten Invaliditätsversicherung) bezogen wird.
Hmm ok mal schauen ob ich daraus schlau werde, danke.
Ich sehe, die ursprüngliche Frage bezog sich doch auf eine private Versicherung, sorry an alle Beteiligten!