nehmen wir an etwas fliegt ins Auge worauf man sich in ärtzliche Behandlung begibt.
Die gestzl. krankenversicherung übernimmt den Vorfall nicht. Muss man den Unfall dann der priv.Unfallversicherung melden bzw. wie geht das von statten???
Was bedeutet, die gesetzliche KV übernimmt den Fall (die Behandlung) nicht ?
Das machts sie doch in jedem Fall.
Die private Unfallversicherung bezahlt doch z.B. ein Unfall-Tagegeld, ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder eine Geldleistung bei Körperschaden.
Klar muss man das dort melden wenn man Leistungen haben will.
Sie bezahlt m.E aber nicht die Behandlungskosten, denn es ist keine private Krankenversicherung.
Von der gesetzl.Kasse gibt es ein fragebogen welcher efassen soll, wie und was passiert ist. Es wird von einem Unfall ausgegangen. Normalerweise sollte die gesetzl. dies übernehmen, wozu aber das Schreiben?
es geht darum, sollte es ein Unfall (Arbeitsunfall, Fremdverschulden Autounfall etwa) gewesen sein, dann holt sich Deine Kasse das Geld für die Behandlung vom Verursacher des Unfalls oder der Berufsgenossenschaft zurück.
Das ist rein interne Verrechnung.
Kunde/Patient hat damit nichts zu tun. Alle Behandlungen sind natürlich für ihn kostenlos. Man muss nur den Bogen ausfüllen.
Meine Güte ! Sag bloß, das hörst Du zum ersten Mal ? Kann ich gar nicht glauben, es gibt da Missverständnisse. Schließlich war man doch schon beim Arzt wenn das akut war .
Nun, es soll auch Personen geben, die heute zum ersten Mal von der Präzission der Äquinoktien was gehört haben!
Und ja, es soll Menschen geben, die noch nichts von Regressforderung gehört haben.