Private Unfallversicherung - Frist

Hallo hier eine knifflige Frage an die Experten:

Was ist notwendig um innerhalb der Frist von 15 Monaten einen „unfallbedingten Dauerschaden mit einer Invalidität“ ausdrücklich medizinisch festzustellen?

Durch welche Aktivitäten gilt dieser Dauerschaden als festgestellt.

Genügt das Ausfüllen eines Fragebogens durch den behandelnden Arzt als „Festsellung“

oder ist dieser Dauerschaden erst festgestelt wenn ein Gutachten vorliegt?

(Sollte ich diese Frage besser im Brett für Recht stellen?)

Liebe Grüße
Bastett

Hoi Bastett!
Ich hatte 2004 einen Unfall, der leider Spuren hinterlassen hat.
Ein Anruf bei der Versicherung nach ca. einem Jahr hat folgendes ergeben:

Schaden formlos anmelden
Ich bekam einen Fragebogen, in dem um Angabe der Adresse der behandelnden Ärzte und um gleichzeitige Befreiung von der SChweigepflicht gebeten wurde.
Die Versicherung hat die Ärzte angeschrieben und dort die Beeinträchtigung gemäss „Gliedertaxe“ abgefragt.

Durch welche Aktivitäten gilt dieser Dauerschaden als
festgestellt.

DU hast einen Versicherungsvertrag, der i.d.R. eine „Gliedertaxe“ beinhaltet.
Dort ist jedem Körperteil ein Prozentsatz zugeordnet.
Der Arzt beurteilt nun, in welchem Masse Deine versicherten „Glieder“ dauerhaft beeinträchtigt sind.

Genügt das Ausfüllen eines Fragebogens durch den behandelnden
Arzt als „Festsellung“

Tja… das kann ich Dir erst in ein paar Wochen beantworten.
Meine Versicherung hat der Feststellung meines Arztes nicht zugestimmt, die Unterlagen einem „beratenden Arzt“ vorgelegt und DER hat dann ohne meine Glieder jemals gesehen zu haben sehr versicherungsfreundlich bewertet.

Keine Ahnung, wie das weitergehen wird, um die Frist nicht zu versäumen solltest Du in jedem Fall bei Deiner Versicherung einmal anrufen und einfach fragen!

Einen bestimmten „Gutachterarzt“ brauchte ich ausdrücklich nicht aufzusuchen… es reichte mein behandelnder Arzt.

Nur, dass die der Bewertung dann nicht gefolgt sind …

viel Erfolg!
Ulli

Hsallo Ulli,

danke für deine Antwort, tut mir leid, dass du Ärger mit der Versicherung hast. Aber wenn das nicht so wäre, wäre das ja auch nicht real - oder?
(Dies nur so nebenbei bemerkt)
Kann dir ein Forum empfehlen: http://www.unfallopfer.de/modules.php?op=modload&nam…

Es gibt hier kein verletztes Glied sondern Schäden an der Wirbelsäule und da ist es noch etwas komplizierter. Die Wirbelsäule ist in der Gliedertaxe nicht berücksichtigt.

Liebe Grüße
Bastett