Private Unfallversicherung/ Gesundheitsschäden

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe eine Anfrage zu Leistungen aus einer Privaten Unfallversicherung.

Mein konkreter Fall:

Ich hatte Ende 1996 einen komplett unverschuldeten Verkehrsunfall und habe diesen Fall auch meiner Privaten Unfallversicherung gemeldet. Diese hat mir für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes Krankentagegeld und anschließend Genesungsgeld gezahlt.

Leider ist es so, dass ich trotz mehreren Operationen noch immer an den Folgen dieses Unfalls gesundheitlich leide. Da ich keine Ahnung von dieser Thematik habe, habe ich der Unfallversicherung bis heute nicht
gemeldet, dass es bleibende Gesundheitsschäden durch diesen Verkehrsunfall gibt.

Ich möchte jetzt einen Anspruch auf 2 %- Invaliditätsleistungen geltend machen. Ist dies möglich?

Viele Grüße - ubis

Die normalen Bedingungen sehen eine Frist von 12 Monaten zur generellen Anmeldung und weiterer 3 Monate zur Anmeldung von konkreten Invaliditätsleistungen vor.
So wie Du das schilderst sind diese Fristen verstrichen.
Das ist die Warheit… Sorry
es bleibt nur der Weg der Kulanz übrig.