Hallo und guten Tag,
auf der Basis der Grundleistungen wird dann die Höhe der tatsächlichen Leistung im Invaliditätsfall errechnet. Je nach Verletzungsgrad zahlt dann die Versicherung die Invaliditätsentschädigung.
Beispiel: Grundleistung 100.000 Euro, festgestellte Invalidität: 5 % Entschädigungsleistung= 5.000 Euro.
Zur Errechnung des Invaliditätsgrades haben die Versicherer eine so genannte „Gliedertaxe“ entwickelt. Beispielsweise der Verlust eines Daumens ergibt 25 %, eines Zeigefingers 15 % usw. Das hört sich an wie die Schwackeliste fürs Auto!
Hoffe ich konnte ein wenig zur Klärung beitragen.
Einen schönen Tag noch und nette Grüße
Horst Heydeck
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