Private Unfallversicherung Zusammenhang Invalidität Grundleistung Höchstleistung Invaliditätsgrad

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe gerade die Versicherungsunterlagen meiner privaten Unfallversicherung durchgelesen und bin etwas ratlos. Im Vertrag stehen Grundleistung bzw. Höchstleistung bei Invalidität, in den Versicherungsbedingungen lediglich was von Invaliditätsgraden. Wie ist da der Zusammenhang? Danke für Info! Gruß Robert

Hallo und guten Tag,

auf der Basis der Grundleistungen wird dann die Höhe der tatsächlichen Leistung im Invaliditätsfall errechnet. Je nach Verletzungsgrad zahlt dann die Versicherung die Invaliditätsentschädigung.
Beispiel: Grundleistung 100.000 Euro, festgestellte Invalidität: 5 % Entschädigungsleistung= 5.000 Euro.

Zur Errechnung des Invaliditätsgrades haben die Versicherer eine so genannte „Gliedertaxe“ entwickelt. Beispielsweise der Verlust eines Daumens ergibt 25 %, eines Zeigefingers 15 % usw. Das hört sich an wie die Schwackeliste fürs Auto!

Hoffe ich konnte ein wenig zur Klärung beitragen.

Einen schönen Tag noch und nette Grüße

Horst Heydeck

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Heydeck & Partner

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Hallo, danke für deine zügige Antwort! Gruß

Hallo Robert,

sorry - aber das zu erklären ist Aufgabe und Sache des Vermittlers dieses Vertrags. Dafür bekam / bekommt er Geld.

Bei mir gehört die Beantw. dieser Fragestellung unaufgefordert zur Standard-Beratung bei einer UV.

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Jens, merci für deine Antwort! Gruß Robert

Hallo Robert,

die Höchstleistungen sind, wie der Name schon sagt, die, die du maximal bekommen kannst. D.h. die genannte Höchstleistung X bezieht sich auf die 100% ige Invalidität.
Die Grundleistung ist ebenfalls ein Betrag X, der (wenn vorhanden)mit der Progression multipliziert wird, um somit auf die Höchstleistung zu kommen.
Wenn du z.B. 100.00 € Invaliditätsleistung/Grundleistung hast und eine Progression von z.B. 250, dann wäre die Höchstleistung 250.000 € wenn du ein klassisches Paket abgesichert hast.

Die Invaliditätsgrade sind die einzelnen „Stufen“ der Invalidität --> Gliedertaxe. Darin ist geregelt, was welcher Verlust prozentual ausmacht. Wenn du z.B. den kleinen Fußzeh a.G. eines Unfalles verlierst, hast du ja schon einen (minimalen) Invaliditätsgrad erreicht und bekommst entsprechend die prozentuale Auszahlung dafür.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen?

LG

Schau mal hier,

http://www.unfallversicherung-ratgeber.de/progressio…

hoffentlich hast du auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die wäre noch wichtiger.

Grüße

Alex

Hallo, danke für deine Antwort!, gruß Robert

Hallo, danke für deine Antwort!, gruß Robert.

Hallo Robert,
Ich finde es super, dass Du Dich vorher erkundigst. Der Invaliditätsgrad wird zunächst nach der in den AUB enthaltenen Gliedertaxe ermittelt.Falls das nicht möglich ist unter freier Begutachtung. Danach wird eine evtl. Vorhandene Progression zur Anwendung kommen.z.B. 100% Inv. bei Progression 300%= Leistung 300% der Grundsumme.In Zahlen Grundsumme100.000 und 100% Inv.= 300.000 Leistung.

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe gerade die Versicherungsunterlagen meiner privaten
Unfallversicherung durchgelesen und bin etwas ratlos. Im
Vertrag stehen Grundleistung bzw. Höchstleistung bei
Invalidität, in den Versicherungsbedingungen lediglich was von
Invaliditätsgraden. Wie ist da der Zusammenhang? Danke für
Info! Gruß Robert

Hallo Uwe, danke für deine Antwort! Gruß Robert