Hallo,
man stelle sich mal folgenden Fall vor.
Person A schliesst mit Beginn der Ausbildung eine private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ab. Zu dem Zeitpunkt ist die Person völlig gesund und hat auch noch keine Unfälle gehabt.
Im Laufe der Jahre hat Person A diverse Unfälle, die alle der Unfallversicherung gemeldet werden. Für zwei davon gibt es Zahlungen aufgrund von Invalidität.
Nach etwa zehn Jahren der Mitgliedschaft möchte A einen einfachen Vertrag ohne Beitragsrückgewähr. Dafür soll die Invalididtätssumme erhöht werden. Der Versicherungsvertreter (der gleiche aus dem ersten Abschluss und auch gleiche Versicherungsgesellschaft) nimmt den Wunsch auf und es kommt so zu einem neuen Vertrag. Der läuft und mittlerweile ist auch ein größerer Invaliditätsfall nach Unfall ausbezahlt worden.
A ist sich ziemlich sicher, dass der Vertreter beim Neuabschluss nicht mehr die vorhergegangenen Unfälle und Erkrankungen abgefragt hat. Hätte man dies tun müssen oder kann A in diesem Fall davon ausgehen, dass die Versicherungsgeselleschaft durch die gemeldeten Vorfälle aus dem ersten Vertrag genügend informiert ist?
Danke und viele Grüße
Monroe