Private Unterkunft bei neuem Job.Was absetzen?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

ein Arbeitnehmer beginnt einen neuen Job 450 km entfernt von seinem Wohnort. Die ersten 4 Monate wohnt er während der Woche privat bei Verwandten und zahlt dort Kostgeld ( für Wasser, Strom etc) und behält seinen weit entfernten Wohnsitz. Er verpflegt sich selbst und fährt jedes Wochenende zu seiner Wohnung, um Nachmietersuche, Renovierung etc zu regeln. Danach erfolgt der Umzug. Was kann für die Private Unterkunft und die Fahrkosten abgesetzt werden?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en).

Gruß
Steffie

hallo,

auf den ersten blick: nix

es besteht kein doppelter haushalt und die fahrten wg. renovierung und nachmietersuche sind privatvergnügen - nachdenken müsste man hier, wie die fahrten whg-arb gestaltet werden

bin mir aber hier nicht sicher - bitte weitere meinungen…

gruß vom inder

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