Hallo zusammen,
folgender Fall:
ein Arbeitnehmer beginnt einen neuen Job 450 km entfernt von seinem Wohnort. Die ersten 4 Monate wohnt er während der Woche privat bei Verwandten und zahlt dort Kostgeld ( für Wasser, Strom etc) und behält seinen weit entfernten Wohnsitz. Er verpflegt sich selbst und fährt jedes Wochenende zu seiner Wohnung, um Nachmietersuche, Renovierung etc zu regeln. Danach erfolgt der Umzug. Was kann für die Private Unterkunft und die Fahrkosten abgesetzt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en).
Gruß
Steffie