Weiss jemand wann und ob es sich in folgendem Fall um ein privates Veräusserungsgeschäft handeln könnte: Jemand mit Wohnung verstirbt, das einzige Kind ist Alleinerbe, die Wohnung wurde immer eigengenutzt. Kind verkauft die Wohnung um Ansprüche des Kreditinstitutes zu tilgen. Wenn es sich nicht um ein priv. Veräusserungsgeschäft handelt gehört der Verkauf dann ja auch nicht in die Einkommenssteuer richtig? Ich danke euch schonmal vorab.
Wurde beim Verkauf denn überhaupt ein Gewinn erzielt, der zu versteuern wäre ?
Servus,
bei unentgeltlichem Erwerb (Erbfall, Schenkung) werden die Fristen nach den Verhältnissen des Rechtsvorgängers (Erblasser, Schenker) beurteilt.
D.h. fast sicher (kommt drauf an, wann durch den Erblasser angeschafft) kein steuerbares privates Veräusserungsgeschäft.
Schöne Grüße
MM
Hi und danke schonmal für die gute Antwort. Die Anschaffung durch den Erblasser war im Jahre 1999, ich hoffe das ist immernoch gut, da es innerhalb der 10 Jahre liegt, oder hat das damit nichts zu tun bzw. gewichtung hat doch auch, dass es immer nur eigengenutzt wurde?
mhhhh…
viele grüsse
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Wurde beim Verkauf denn überhaupt ein Gewinn erzielt, der zu
versteuern wäre ?
ja wurde, aber der fällt ja in den freibetrag des erbes. damit wären doch eigentlich genug steuern gezahlt =) wäre super, wenn der staat das auch so sieht.
Hallo Regina,
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien fallen nie unter die privaten Veräusserungsgeschäfte.
§ 23 (1) Satz 3 EStG
3 Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Der Erbe tritt in die Fußstapfen des Rechtsvorgängers, d.h. die Eigennutzung des Rechtsvorgängers wird ihm zugerechnet auch wenn das Objekt eine Zeit lang wegen des Todes ungenutzt war.
Hat der Erbe natürlich nach dem Tod des Erblassers die Wohnung erst einmal vermietet würde die Sache anders aussehen.
Grüße
Chris
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