Private veräußerungen

Liebe/-r Experte/-in,
muss ich für die Einkommensteuererklärung 2009 die privaten Veräußerungen, Gewinne durch Aktien, angeben? Ich dachte nein, da die Abgeltungssteuer das abdeckt, und ddurch hierfür die Steuern schon abgegolten sind.
Oder hat das nur eine auswirkung auf die Werbungskosten. Aber wenn ich keine Werbungskosten habe, muss ich rein theoretisch die Veräußerungen durch Aktienhandel nicht angeben, oder?

Gruß
Winfried

Moin Winfried,

wenn bei der Veräußerung Abgeltungssteuer einbehalten wurde, musst Du die Veräußerungsgeschäfte nicht in der Erklärung angeben. Außer, es ist keine Kirchensteuer einbehalten worden und du bist kirchensteuerpflichtig. Dann muss Du. Falls Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25%, dann solltest Du, weil Du dann die Differenz zur Abgeltungssteuer zurückbekommen kannst. Mit den Werbungskosten hat das wenig zu tun.