Jemand besitzt 2 Wertpapierdepots bei zwei unterschiedlichen Banken. Er hat am 2.1.04 100 Aktien der Firma X in das Depot bei Bank 1 zu einem Kurs von 50 € gekauft. Am 1.7.04 kauft er bei Bank 2 von der selben Firma 100 Aktien zu einem Kurs von 30 EUR. Am 1.10.04 verkauft er nun diese 100 Papiere bei Bank 2 zu 40 EUR.
Problem ist, welchen Anschaffungskurs muss ich bei dem Verkauf zu Grunde legen?
a) 30 EUR => Anschaffungswert bei Bank2
b) 40 EUR => Durschnittlicher Anschaffungskurs von beiden Depots
c) 50 EUR => Anwendung der FIFO-Methode über beide Depots
a ist die Lösung denn es ist ja eine direkte Zuordnung der Anschaffungskosten wegen der getrennten Depots möglich, Fifo kommt m.E. nur in Frage wenn man in einem Depot Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungskosten hat.
a ist die Lösung denn es ist ja eine direkte Zuordnung der
Anschaffungskosten wegen der getrennten Depots möglich, Fifo
kommt m.E. nur in Frage wenn man in einem Depot Anteile mit
unterschiedlichen Anschaffungskosten hat.
Hallo deri,
prinzipiell gebe ich dir in diesem Fall Recht.
Aber FIFO und LIFO sind bei Sammeldepots nicht erlaubt, siehe H 169 [Sammeldepot] EStH, sondern immer die durchnschnittlichen Anschaffungskosten.
Die Fundstelle habe ich leider nicht im Netz gefunden.