Private Veräußerungsgeschäfte Grundstück / Immo

Hallo,
ich bin an folgender Informationinteressiert.
Familie A erwirbt ende 2007 ein Haus zur privaten Nutzung. Aufgrund kurzfristiger Beruflicher veränderung kann Fam. A dort aber nicht einziehen und sie entschliessen sich mitte 2008 die Immobilie zu vermieten. Fam. B welche diese gemietet haben gefällt sie Immobilie so gut das sie diese gerne kaufen wollen.
Familie A ist sich bewusst das sie bei einem Verkauf den Gewinn steuerlich veräussern muss. z.b verkauf in 2010 200€, kauf in 2007 150€. Die differenz (50€) muss also zum einkommen von Fam A hinzugerechnet werden. So weit so gut.
Aufgrund der Anschaffung zur privaten Nutzung in 2007 hatte Fam A damals die Nebenkosten (Notar, Steuer etc) für 2007 nicht steuerlich geltend gemacht da dies bei selbstgenutzten Eigentum nicht vorgesehen ist.

Nun die Frage, Fam A hat die Information bekommen das nun aufgrund der Veräusserung die im Jahr 2007 angefallenen Nebenkosten dem damaligen Kaufpreis hinzugerechnet werden kann. Also z.b 150€ Kauf plus 40€ Nebenkosten, würde 190€ Kaufpreis ergeben.

Dies würde die zu erwartende steuerlast von Fam A erheblich mindern.

Die Frage ist ob die Nebenkosten aus 2007 tatsächlich hier dem Kaufpreis hinzugrechnet werden kann ?

Hallo,

Nun die Frage, Fam A hat die Information bekommen das nun
aufgrund der Veräusserung die im Jahr 2007 angefallenen
Nebenkosten dem damaligen Kaufpreis hinzugerechnet werden
kann. Also z.b 150€ Kauf plus 40€ Nebenkosten, würde 190€
Kaufpreis ergeben.

Dies würde die zu erwartende steuerlast von Fam A erheblich
mindern.

Die Frage ist ob die Nebenkosten aus 2007 tatsächlich hier dem
Kaufpreis hinzugrechnet werden kann ?:

Ja, sofern es sich tatsächlich um Anschaffungskosten handelte. Also nicht Kosten der Finanzierung wie Grundschuldeintragungen und -bestellungen.

Zu beachten wäre noch, dass in Anspruch genommene Abschreibungen zu Ungunsten rückgängig gemacht werden, also von den Anschaffungskosten wieder abgezogen werden.

Gruß
Lawrence