Private Versicherung, ambul. Behandlung vergessen

Guten Tag,

wenn man vor zwei Tagen den Vertrag für eine private Krankenversicherung unterschrieben hat und bei Vertragsabschluss angegeben hat, dass man in den letzten 5 Jahren NICHT in ambulanter Behandlung war und einem nun einfällt, dass man es doch einmal war, kann man das nach 2 Tagen noch umändern, oder wird einem die Versicherung direkt gekündigt?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Hallo,

im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflichten bist Du, wie das Wort schon sagt, sogar verpflichtet dazu es anzugeben.

Gekündigt wirst Du in der Regel nicht, hast Du denn schon eine Annahmebestätigung oder Police?. Was passieren kann sind ein Risikozuschlag, ein Ausschluß oder gar nichts, kommt ganz darauf an, was es für eine Behandlung war,

Viele Grüße

Andreas

einfällt, dass man es doch einmal war, kann man das nach 2
Tagen noch umändern,

Na klar geht das. Du muß auch Veränerungen des gesundheitszustandes melden, die sich vor Erhalt der Annahemerklärung/Versicherungscheines einstellen.

oder wird einem die Versicherung direkt gekündigt?

Die Versicherung besteht ja offenbar noch nicht, da kann auch nichts gekündigt werden.

kleine korrektur
Hallo Nordlicht,

Du muß auch Verädnerungen des
gesundheitszustandes melden, die sich vor Erhalt der
Annahemerklärung/Versicherungscheines einstellen.

Nur wenn vor Policierung durch das VU ausdrücklich nachgefragt.
(VVG neu)
Gruß J.K.