Private Versicherungen bei nebenber. Selbständigk

Hallo liebe Experinnen und Experten,

ich möchte mich in geringem Umfang neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit selbständig machen (ich arbeite als Bankkaufmenn und biete nebenberuflich Coaching an).

Muss ich dies meinen privaten Versicherungen melden (z.B. Rechtschutz / Unfallversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung u.ä.)?

Hat dies auf den Versicherungsschutz der privaten Versicherungen eine Auswirkung?

Vielen Dank für eine kurze Antwort

Hallo,

nein, das ist kein Problem, solange es beim „geringen Umfang“ bleibt. Für Unfall und BU hat es ohnehin keine Auswirkung, da sich durch die Tätigkeit als Coach die Gefahrengruppe sicher nicht ändert.

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es - je nach Anbieter - bestimmte Umsatzgrenzen, die mit der Selbständigkeit nicht überschritten werden dürfen. Die Regel sind hier 10 - 15.000 €. Bleibt man darunter, so behält man den „Nichtselbständigen-Tarif“, liegt man drüber wird umgestellt, was natürlich eine ganze Ecke teurer wird.

Hoffe ich konnte helfen.

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

PS: Auch wenn es nur eine kleine Nebentätigkeit ist bitte nicht vergessen, eine Betriebshaftpflicht abzuschleißen. Für die Tätigkeit als Coach kenne ich keinen Privathaftpflichtanbieter, der das kostenfrei mit abdeckt.

Ich selbst habe als Makler eine solche Betriebshaftpflicht und auch ich unterrichte, was mit abgedeckt ist. Dieser Schutz kostet runde 150 € im Jahr.

Gruß nochmal.

Alexander Haid

Hallo,

das hängt von den Bedingungen im Vertrag ab.
Unter dem Punkten Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten steht das konkret drin.

Bei Rechtsschutz muß i.d.R. nichts gemeldet werden, die selbständigkeit ist aber auch nicht mitversichert, wenn nicht gesondert vereinbart.

Bei Unfall ist es die Regel, dass berufliche Änderungen gemeldet werden müssen.

Neuere BU`s verlangen keine Meldung bei Beruflichen Änderungen, es können bei einigen jedoch beide Berufe herangezogen werden, wenn die Selbständigkeit umfangreich genug ist.
Da müssen Sie in die Police schauen.

freundliche Grüße

Selbstständige Tätigkeiten sind beim Privatrechtsschutz nicht abgedeckt, aber melden muss man da nichts. Wegen der BU und der Unfall würde ich kurz Bescheid geben.

Hallo,

Rechtschutz

hier sind Einnahmen aus Gewerbe/Freiberuflichkeit zu beachten. Es gibt dort ne Grenze von 5000-10000€, je Gesellschaft. Wenn Du drüber bist, MUSS diese in eine Firmenrechtschutz umgewandelt werden.

Hat dies auf den Versicherungsschutz der privaten
Versicherungen eine Auswirkung?

Betriebshaftpflicht wäre noch sinnvoll, da die Privathaftpflicht nicht für Schäden im Beruf aufkommt.
Falls Du die Kunden auch besuchst, müsste dort „betreten fremder Grundstücke“ mit enthalten sein.

Viel Erfolg und VG René

Hallo Michael!

Melde die nebenberufliche Tätigkeit deiner Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf Hausrat, Haftpflicht etc hat’s keinen direkten Einfluss.

Evtl. Müsstest du höchstens die jährliche km-Leistung von deinem Pkw hochstufen. Das musst du dir aber selbst ausrechnen.

Hoffe ich konnte dir helfen

Gruß

Dominik

Hallo,

solange der Verdienst nicht über dem des Hauptjobs liegt nicht… aber das kann jede Vers. anders handhaben…

als Bankkfm. sollten Sie das aber wissen…

MfG

Naja, wie Sie schon schreiben, bin ich Bankkaufmann und nicht Versicherungskaufmann :wink:

Schönen Start in die Woche wünscht

Michael

…naja…

viel Erfolg

Hallo,

nein. Auf bestehende priv. Verträge hat dies keinen Einfluss - es sein denn, deine BU ist von so schlechter Qualität, dass die das bedingungsgemäß wissen will (anständigen BU-Verträgen ist das egal).

Private Verträge umfassen solche Tätigkeiten nicht mit. Ich empf. aber, für diesen Nebenjob eine betriebl. Haftpfluicht abzuschließen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo auch!

Die nebenberufliche Tätigkeit kann Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz haben, insbesondere dann, wenn sich durch die nebenberufliche Tätigkeit ein beträchtlicher Teil an Einnahmen erzielen lässt. Genaueres sollte mit dem entsprechenden Versicherungsmakler oder -agent vor Ort besprochen werden. Bis zu bestimmten Teilen ist die nebenberufliche Tätigkeit in den Sachversicherungen mitversichert.

Gruß
CKH