Mal angenommen, das Fahrzeug von A steht auf dem Gehweg vor seinem Haus und wurde schon mehrmals zerkratzt.
Darf der A seinen Hauseingang und sein Auto per Video überwachen, auch wenn dann Teile der Straße und des Gehwegs mit aufgenommen werden???
Hi
rein rechtlich nach Paragraphen ( … überleg , fällt mir gerade nicht ein ) ist es nicht erlaubt .
Was sie aber tun können , ist Ihren Garten überwachen lassen , das man am oberen Bildrand dann nicht ganz vermeiden kann , das man den Gehweg drauf hat …
habe ich nie gesagt , machen sie es einfach so … psssst
Toni
( Ps , es werden auch Ampelkameras und Geldautomatencameras zur klärung von Straftataten herangezogen . )
Hallo,
und was passiert dann mit den Bildern die mann dann nicht verwenden darf? Anzeigen kann man damit wohl niemanden.
Gruß Sunny
Gehts noch?
Hallo,
Was sie aber tun können , ist Ihren Garten überwachen lassen ,
das man am oberen Bildrand dann nicht ganz vermeiden kann ,
das man den Gehweg drauf hat …habe ich nie gesagt , machen sie es einfach so … psssst
ich glaube, dass der Fragesteller wissen wollte, wie die Rechtslage ist, nicht wie er das Recht am besten mit Füßen treten kann.
Solche Antworten wie von Dir braucht hier keiner.
Gruß
S.J.
Würde mich ehrlich gesagt auchmal interessieren …
Ich meine klar, ich kann jetzt nicht so einfach eine Überwachungskamera
aufhängen die Strasse überwachen.
Was ist aber wenn man z.b. im Haus steht und den Täter auf frischer
Tat fotografiert? Auch nicht erlaubt?
Gruss
das frage ich mich auch jedesmal am GAA.Bei über 2,5 Milliarden Transaktionen im Jahr an diesen kommt es nur in 0,7 Prozent zu Schäden (Betrug/Gewalteinwirkung auf die Automaten) trotzdem wird jeder Kunde in der Bank und oft auch noch unfreiwillig Passanten gefilmt.
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit ??
das frage ich mich auch jedesmal am GAA.Bei über 2,5
Milliarden Transaktionen im Jahr an diesen kommt es nur in 0,7
Prozent zu Schäden
OT: Wie kommst du denn auf diese m.E. viel zu hohe Zahl von 0,7 %? Das wurde ja bedeuten, dass einer von 130 Kunden den Automaten zerstört oder beklaut? Also praktisch täglich…Du meinst wohl eher, dass jährlich an 0,7 % der Bankautomaten Beschädigungen oer Betrugsversuche vorkommen.
(Betrug/Gewalteinwirkung auf die Automaten)
trotzdem wird jeder Kunde in der Bank und oft auch noch
unfreiwillig Passanten gefilmt.
Nö.
Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit ??
Diese Frage stellt sich in Privaträumen nicht, und das sind Banken trotz Publikumsverkehr. Wem’s nicht passt, gefilmt zu werden, hebt sein Geld halt anders ab. Den meisten Kunden passt es, da die Überwachung letztlich auch die ehrlichen Kunden schützt.
smalbop
Hallo
Was ist aber wenn man z.b. im Haus steht und den Täter auf
frischer
Tat fotografiert? Auch nicht erlaubt?
In deinem Haus kannst du Filmaufnahmen machen, soviel du willst, sofern das Motiv ruhig stehen bleibt, damit nichts verwackelt. 
Ich würde einen Täter auf frischer Tat wohl eher gleich festnehmen, als ihn nur zu fotografieren. Aber wem’s Spaß macht - bitte!
Gruß
smalbop
Hallo,
Was ist aber wenn man z.b. im Haus steht und den Täter auf
frischer Tat fotografiert? Auch nicht erlaubt?
Doch. Das wäre durchaus erlaubt.
In deinem Haus kannst du Filmaufnahmen machen, soviel du
willst, sofern das Motiv ruhig stehen bleibt, damit nichts
verwackelt.
Also so ganz allgemein und pauschal kann das auch nicht gesagt werden.
Ich würde einen Täter auf frischer Tat wohl eher gleich festnehmen, als ihn nur zu fotografieren. Aber wem’s Spaß macht - bitte!
Naja zur Beweissicherung sollte schon mal ein Foto gemacht werden.
Denn einfach den nächstbesten Passanten vorläufig festnehmen und behaupten, der war´s, wird im Zweifel nicht reichen. Außerdem hängt die ganze Sache sicher auch davon ab, in welcher körperlichen Konstitution sich Festzunehmender und Festnehmenwollender befinden.
Möglicherweise ist ja der Festzunehmende nicht so richtig damit einverstanden und hinterher hat man neben einem zerkratzten Auto noch körperliche Schäden.
Es sind schon Leute für weniger krankenhausreif oder zu Tode geprügelt worden, weil Mami früher kein Nutella aufs Brot geschmiert hat und die Kindheit so schwer war.
Grüße
Hallo
Was ist aber wenn man z.b. im Haus steht und den Täter auf
frischer Tat fotografiert? Auch nicht erlaubt?Doch. Das wäre durchaus erlaubt.
Bestreite ich ja nicht.
In deinem Haus kannst du Filmaufnahmen machen, soviel du
willst, sofern das Motiv ruhig stehen bleibt, damit nichts
verwackelt.Also so ganz allgemein und pauschal kann das auch nicht gesagt
werden.
Wann denn nicht? Sofern jemand extra ruhig stehen bleibt, damit nichts verwackelt, kann ich davon ausgehen, dass er einverstanden ist, gefilmt zu werden.
Ich würde einen Täter auf frischer Tat wohl eher gleich festnehmen, als ihn nur zu fotografieren. Aber wem’s Spaß macht - bitte!
Naja zur Beweissicherung sollte schon mal ein Foto gemacht
werden.
Dagegen gelten dann aber dieselben Einwände wie gegen das Festnehmen: Der Fotografierte sollte nämlich nicht in der Lage sein, die Kamera nebst Fotograf zu zermatschen.
Denn einfach den nächstbesten Passanten vorläufig festnehmen
und behaupten, der war´s, wird im Zweifel nicht reichen.
In meinem eigenen Haus bin ich aber noch nie auf „Passanten“ gestoßen.
Außerdem hängt die ganze Sache sicher auch davon ab, in
welcher körperlichen Konstitution sich Festzunehmender und
Festnehmenwollender befinden.
Das ist sicher richtig, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Berechtigung, und nur um die geht es hier.
Möglicherweise ist ja der Festzunehmende nicht so richtig
damit einverstanden und hinterher hat man neben einem
zerkratzten Auto noch körperliche Schäden.
Es sind schon Leute für weniger krankenhausreif oder zu Tode
geprügelt worden, weil Mami früher kein Nutella aufs Brot
geschmiert hat und die Kindheit so schwer war.
Wie gesagt, darum geht es im Rechtsbrett nicht. Klar nützt einem das Gesetz (zunächst) nichts, wenn sich ein anderer drüber hinwegsetzt. Dafür gibt es ja gerade die Institution der staatlichen Strafverfolgung.
Gruß
smalbop
Im Falle der Überwachung eines Bereiches der Öffentlichkeit, welcher nicht zum Besitztum des Überwachenden gehört, greifen nur dann Regelungen, wenn die Gefahr besteht, der persönliche Lebensbereich eines Anderen könnte dadurch abgelichtet oder gefilmt mithin verletzt werden. Das wäre dann in der Tat eine Straftat gem. § 201 a StGB.
Sollte gewährleistet sein, dass keinerlei Privatsphäre eines anderen betroffen ist, kann man ungeniert drauf los filmen. Einzig Verbreiten darf man die filmischen Erzeugnisse nicht, auch nicht die des vielleicht abgelichteten Täters. Dies wäre entgegen der eigentlichen Intention des Filmens zweckentfremdend. So würde sich beim Verbreiten (z.B. über das Internet) die Frage stellen, ob gegen das Recht am eigenen Bild i.S. des KunstUrhG verstoßen wurde.
Fazit ist, wenn keine Privatsphäre eines anderen abgefilmt oder der Film verbreitet wird, spricht nichts dagegen, sein Fahrzeug zu filmen, auch wenn es im öffentlichen Verkehrsraum steht.
MfG
Daniel
OT
und was passiert dann mit den Bildern die mann dann nicht verwenden darf?
hmmm… vielleicht darf frau die dann verwenden?
Gruss
Iru