Private Vollvers. vs privater Zusatzvers

Hallo Experten,
folgender Fall: Kunde ist (noch) angestellt und hat bestehende preiswerte Zusatzversicherung im stationären Bereich. Statuswechsel folgt, Kunde will sich ganz privat krankenversichern, legt jedoch weniger Wert auf Einbettzimmer/Chefarztbehandlung und entscheidet sich dementsprechend für einen geeigneten Tarif mit Mehrbett/Belegarzt.

Der Vertreter der dem Kunden vor x-Jahren die stationäre Zusatzver. verkauft hat rät diese einfach beizubehalten (wäre auch deutlich!! billiger als Einbett/Chefarzt in den Volltarif mit einzuschließen). ?!?

Sind hier im Ernstfall nicht Probleme programmiert, da Zusatztarife nach Vorleistung der GKV konzipiert sind?

Das könnte ich dann mit allen Tarifen so machen? Kein Heilpraktikereinschluß möglich, nehme ich einfach einen Tarif der XY-Gesellschaft, usf.
Danke!
Gruß, Alexander

Es kommt auf die Tarife an (genaue Tarifbezeichnung) ! In den Tarifbedingungen steht etwas über die Aufnahmefähigkeit. Oft wird diese so formuliert "aufnahmefähig sind Personen, für die bereits anderweitig die Allg. Krankenhausleistungen abgesichert sind (z.B. GKV). Bei dieser Formulierung seh ich keine Problematik !

Bist du ein Bekannter von Anja 3 ? Die frägt ähnliches !?

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Hallo cooler,
nein ich bin kein Bekannter von Anja 3 und deine Antwort geht etwas an meiner Fragestellung vorbei.

Abschluß einer PKV-Vollversicherung ohne Chefarzt unter gleichzeitiger Weiterführung einer bereits bestehenden GKV-Zusatzversicherung (z.B. Stationär). Konfliktpotential?! Meines Erachtens ja. Wie siehts in der Praxis aus wenn der Kunde im KH in seinem Einbettzimmer liegt und vom Chefarzt betreut wird aber keine GKV in Vorleistung gehen kann (da ja nicht mehr GKV-versichert)?

Gruß, Alexander

Es kommt auf die Tarife an (genaue Tarifbezeichnung) ! In den
Tarifbedingungen steht etwas über die Aufnahmefähigkeit. Oft
wird diese so formuliert "aufnahmefähig sind Personen, für die
bereits anderweitig die Allg. Krankenhausleistungen
abgesichert sind (z.B. GKV). Bei dieser Formulierung seh ich
keine Problematik !

Bist du ein Bekannter von Anja 3 ? Die frägt ähnliches !?

Konfliktpotential?!

Meines Erachtens ja. Wie siehts in der Praxis aus wenn der
Kunde im KH in seinem Einbettzimmer liegt und vom Chefarzt
betreut wird aber keine GKV in Vorleistung gehen kann (da ja
nicht mehr GKV-versichert)?

Hallo Alexander,
wo steht VORLEISTUNG ? Beachte meine Formulierung genau !

Oft

wird diese so formuliert "aufnahmefähig sind Personen, für die
bereits anderweitig die Allg. Krankenhausleistungen
abgesichert sind (z.B. GKV).

Der Vertreter der dem Kunden vor x-Jahren die stationäre
Zusatzver. verkauft hat rät diese einfach beizubehalten (wäre

Die meisten privaten Zusatztarife sind nicht mit privaten Voll-KV kombinierbar, sondern setzen eine Mitgliedschaft in der GKV voraus. Klär das erstmal für den in Frage stehenden Tarif ab, dann hat sich die Debatte evt. erübrigt.

Cooler hat hier Recht - es geht um die Aussage im Vertrag!

Gesellschaft und Traif bitte benennen!

Menschenverstand ist das Eine - Verträge etwas anderes!

Ansonsten § 9 MBKK lesen - insbesondere Absatz 6 und § 51 VVG und § 10 MBKK!

Thorulf Müller