Private Wachschutz

Hallo,

meine Frage dreht sich um die Befugnisse der privaten Wachschutzfirmen. Mitarbeiter dieser Organisationen laufen in der Öffentlichkeit häufig mit Schlagstock und Handschellen herum. Nach meiner Meinung haben sie aber doch überhaupt keine Handlungsbefugnis, bzw. das Festhalten oder auch Festnehmen von Personen obliegt ausschließlich der Polizei.
Über welche Befugnisse verfügen diese „Privatpolizisten“ tatsächlich; bzw. gibt es tatsächlich Fälle, wo es Ihnen obliegt, das Polizeirecht durchzusetzen und wenn ja, mit welchen Mitteln?

Viele Grüße,
Enrico

Hallo Enrico!

Nach § 127 StPO hat JEDER Mensch ein Festnahmerecht, sofern es dazu dient, den Festgenommenen der Polizei zu übergeben. Dabei können als Hilfsmittel auch Handschellen o.ä. verwendet werden.
Abgesehen nehmen diese Herren (und Damen) ja auch oftmals das Hausrecht des Veranstalters wahr und besitzen entsprechende Rechte.

Mehr Rechte als jeder andere Bürger haben diese Menschen aber selbstverständlich auch nicht!

Hallo Marc,

erstmal danke für Deine Antwort. Wie sieht es denn z.B. konkret mit der Feststellung von Personalien aus; darf ein „Privater Polizist“ auf öffentlichem Straßenland (also ohne Hausrecht etc.) einfach so meine Personalien verlangen?

Gruß, Enrico

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

In einigen Städten werden private Sicherheitsdienste mit öffentlichen Aufgaben betraut.
In ihrem Einsatzbereich dürfen sie Dich (könnten sie auch sonstwo) nach Deinen Personalien fragen. Brauchst sie ja nicht zu sagen.Dann würde die Polizei hinzugezogen, da mußt Du dann.
Allerdings kann man Dich dann nach § 127 StPO bei begründetem Verdacht auf ein Verbrechen festnehmen.
Bei Gegenwehr kann im Rahmen der Selbstverteidigung eine Fesselung notwendig werden. Daher die Handschellen. Auch dort wird dann unverzüglich die Polizei hinzugezogen.
Der Stock ist definitiv zur Selbstverteidigung oder zur Abschreckung. Wird auch von einigen Objektgebern gefordert.

Lieber Gruß,

Marcus

Hier wird ja mal wieder…
… ein Unsinn erzählt.

Hallo zesamme,

In einigen Städten werden private Sicherheitsdienste mit
öffentlichen Aufgaben betraut.

Nur auf Privatgrundstücken ist das möglich (z.B.Fußballstadion, Einkaufszentrum).
Die Behörden werden den T. tun, das Gewaltmonopol des Staates freiwillig aufzugeben.

In ihrem Einsatzbereich dürfen sie Dich (könnten sie auch
sonstwo) nach Deinen Personalien fragen. Brauchst sie ja nicht
zu sagen.

Das ist ja mal richtig - Fragen kann jeder.

Dann würde die Polizei hinzugezogen, da mußt Du dann.
Allerdings kann man Dich dann nach § 127 StPO bei begründetem
Verdacht auf ein Verbrechen festnehmen.

STOP!!!
§ 127 StPO: Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt…

Nix ist mit „Verdacht auf ein Verbrechen“. Es muss auf frischer Tat betroffen oder verfolgt sein.

Bei Gegenwehr kann im Rahmen der Selbstverteidigung eine
Fesselung notwendig werden.

Wenn das einer bei mir macht, hat der so eine Anzeige am Hals - der wird nie wieder die Erlaubnis bekommen, in einem Wachdienst zu arbeiten. Es sei denn, § 127 StPO tritt wirklich ein, ohne jeden Zweifel.

Gruß
HaWeThie

1 „Gefällt mir“

In einigen Städten werden private Sicherheitsdienste mit
öffentlichen Aufgaben betraut.

Nur auf Privatgrundstücken ist das möglich
(z.B.Fußballstadion, Einkaufszentrum).
Die Behörden werden den T. tun, das Gewaltmonopol des Staates
freiwillig aufzugeben.

Da wird ja nichts aufgegeben. Die Frage wäre nur, welcher Art die Übertragung hoheitlicher Gewalt ist. Möglich ist sie.
Um aber mal auf die Essenz der Frage zurückzukommen: Es ist mir noch nicht über den Weg gelaufen, daß über den §127 hinaus private Wachdienste Befugnisse eingeräumt worden wären. Außer dem Knöllchenschreiben fällt mir nicht viel ein.

Bei Gegenwehr kann im Rahmen der Selbstverteidigung eine
Fesselung notwendig werden.

Wenn das einer bei mir macht, hat der so eine Anzeige am Hals

  • der wird nie wieder die Erlaubnis bekommen, in einem
    Wachdienst zu arbeiten. Es sei denn, § 127 StPO tritt wirklich
    ein, ohne jeden Zweifel.

Eben. Ebenso wie der Knüppel. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kann es - soweit das Notwehrrecht greift - möglich sein, daß der Security Mensch rechtmäßig zum Knüppel greift. Ebenso, wie er im Rahmen des §127 Dich auch mit körperlicher Gewalt (oder eben mit Hilfe der Handschellen) am Weglaufen hindern darf. Wenn’s denn verhältnismäßig ist.
Und da bewegen sich die Securities mit ihren künstlich gegerbten Ledernacken auf absolut dünnem Eis. Das Ansehen derer einer ist vor Gericht auch nicht so umwerfend, daß die irgendeinen Bonus bekämen.

Grundsätzlich gehen die Typen also Deine Personendaten gar nichts an.
Knüppel und Handschellen sind nur wie bei einer Privatperson legal.
Und auch das Hausrecht erlaubt keine Rüpeleien oder Auskunftsersuche.

Roland

Außer
dem Knöllchenschreiben fällt mir nicht viel ein.

hi
Knöllchenschreiben ist staatliche Aufgabe -sie darf nicht abgetreten werden!!!

Der Fall ging durch die Presse, weil eine Stadt ein privates Unternehmen mit Geschwindigkeitskontrollen beauftragt hatte. Das Gericht hat dies als nicht zulässig erklärt, wenn nicht ein städt. Mitarbeiter weisungsbefugt dabei ist.

Gruß
HaWeThie

Ups,
jetzt wo Du’s mir auf dem silbernen Tablett vorführst dämmert’s mir, daß auch die HiPos „öffentlich-rechtliche“ sind.
Sorry. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :wink:
Danke HaWeThie
Roland

Hallo,

im Odenwald, in München und meines Wissens nach in Berlin SIND private Sicherheitsunternehmen öffentlich-rechtlich eingesetzt. In München haben deren Einsatzfahrzeuge sogar Blaulicht.
U-Bahn-Wache München.
Das mit dem Verdacht oden hab ich durcheinandergehauen. Sorry. Natürlich auf frischer Tat.
Fesselung ist auch in anderem Rahmen im Laufe einer Selbstverteidigung statthaft, sofern notwendig und geeignet, fortgesetzte Angriffe ohne härtere Gewaltmittel zu verhindern.

Grüße,

Marcus

Lieber Gruß