Private Website - Online-Shop integrieren

Ich habe derzeit eine private Website. Auf dieser HP biete ich unter anderem einige Artikel zum Verkauf an (gebrauchte Artikel aus dem Privathaushalt) um mir die Gebühren bei Ebay zu sparen und nicht ständig alles neu einstellen zu müssen. Da ich die Website nur nebenbei und nicht regelmäßig betreibe, handel ich also noch als Privatperson und nicht gewerbsmäßig.

Jetzt überlege ich, diese Verkaufsaktivität zu erhöhen/ auszubauen um mir so zu sagen ein extenzielles 2. Standbein aufzubauen.

Nun meine Fragen:

Ab wann würde es zu einer gewerblichen/ geschäftsmäßigen Tätigkeit werden (Artikelanzahl, Höhe der Einnahmen, Umfang, Größe) ?

Kann ich das einfach so machen oder benötige ich eine Gewerbeanmeldung inkl. Buchhaltung etc. ?

Muss ich für diese Art Steuern zahlen - Wenn ja welche Steuern (Letztendlich wird ja kein Gewinn erzielt, da der ursprüngliche Kaufpreis sowieso höher lag, als der jetzt mögliche erzielbare Verkaufspreis) ? Mehrwertsteuer - nein als Privatperson Umsatzsteuer/ Differenzbesteuerung - kein Gewinn da Falls Steuern anfallen, könnte man die ja einfach mittels der normalen Steuernummer bei der Steuererklärung angeben - oder ?

Bereich IT-Recht + Impressum ist bekannt; Frage bezieht sich also nur auf den Bereich Gewerbe/Geschäftliches/Steuer.

Bitte um Antworten - auch um Korrektur falls Teile meiner Recherchen nicht stimmen.

Hallo,

eigentlich sind Ihre Fragen zu komplex, um sie in diesem Rahmen beantworten zu können.

Grundsätzlich hat das nix mit privat oder nicht privat zu tun, wenn Sie etwas über das Internet anbieten - auch nicht ob nur manchmal. Sie handeln !!

Sie entscheiden hinsichtlich des Finanzamtes , ob Sie Umsätze unterhalb einer Grenze liegen, dann sind Sie Kleinstunternehmer und weisen keine Umsatzsteuer aus oder sie entscheiden sich dazu Mehrwertsteuer auszuweisen also auch zu kassieren ( Das Geld geben Sie weiter an den Staat bzw. es wird verrechnet mit Ihre Vorsteuer ).

Eine Gewerbeanmeldung ist dann notwenig auf Dauer, obwohl Sie auch erst einmal so starten können. Sie sind ja in Gründung…

Ihr Einkommen also der Gewinn , den müssen Sie dann normal versteuern. Einkommensteuer zahlen.

Hallo thematzew

Ich kenn mich mit dem deutschen Recht ehrlich gesagt gar nicht aus, was ich so auf die schnelle ergoogelt habe sind diese Links hier:
http://www.studis-online.de/Karriere/gewerbe.php
http://www.foerderland.de/forum/gewerbeanmeldung-beh…

Ich glaube, da wird etwa das besprochen was du vorhast. Im zweiten Link reden die von einem Freibetrag bis 24.500 €. Ich nehme mal nicht an, dass du das erreichen wirst. Oder wie stellst du dir das vor?

Ich in deinem Fall würde einfach googeln, das kann ich dir logischerweise nicht abnehmen, und im Zweifelsfalle einen Jurist (vielleicht kennst du ja jemanden?) fragen.

Beste Grüsse aus der Schweiz

>>>

Ok danke schon mal
Habe mir die Artikel mal durchgelesen. Ist aber auch nichts konkretes beschrieben (zumindest für meinen Fall). Werde mich sicherlich mal an das Finanzamt oder einen Juristen wenden.

Hallo,

ich die Website nur nebenbei und nicht regelmäßig betreibe,
handel ich also noch als Privatperson und nicht gewerbsmäßig.

Auch Privatpersonen handeln gewerbsmäßig, der Fiskus macht da (leider) keinen Unterschied.

Ab wann würde es zu einer gewerblichen/ geschäftsmäßigen
Tätigkeit werden (Artikelanzahl, Höhe der Einnahmen, Umfang,
Größe) ?

Ab dem ersten Euro muss es in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Kann ich das einfach so machen oder benötige ich eine
Gewerbeanmeldung inkl. Buchhaltung etc. ?

Ja, Gewerbeanmeldung ist unbedingt nötig, ist auch nicht mit großem Aufwand verbunden. Als Buchhaltung reicht anfangs eine sogenannte einfache „Einnahme-Überschussrechnung“.

Muss ich für diese Art Steuern zahlen - Wenn ja welche Steuern

Ja, Einkommenssteuer.

(Letztendlich wird ja kein Gewinn erzielt, da der
ursprüngliche Kaufpreis sowieso höher lag, als der jetzt
mögliche erzielbare Verkaufspreis)

Der ehem. Einkaufspreis wird nicht berücksichtigt, sondern nur der Verkaufspreis (Umsatz), davon werden Ausgaben wie Internet, Telefon, Bürokosten etc. abgezogen, übrig bleibt der zu versteuernde Gewinn.

Mehrwertsteuer - nein als
Privatperson Umsatzsteuer/ Differenzbesteuerung

Umsatzsteuer muss grundsätzlich berechnet werden, auch als Privatperson. Du kannst dich aber von der Umsatzsteuer befreien lassen nach § 19 UStG, lies hier:
http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswis…

Lohnt sich aber nur, wenn du kaum Ausgaben hast. Ansonsten ist es besser, Umsatzsteuer auszuweisen und die Vorsteuer abzuziehen!

da Falls Steuern anfallen, könnte man die ja einfach mittels
der normalen Steuernummer bei der Steuererklärung angeben -
oder ?

Ja, ganz genau. Dazu gibt es das Zusatzformular EÜR.

Bitte beachte auch die weiteren Kosten, die auf dich zukommen (IHK (eventuell) Müllabführgebühr etc.).

Gruß

Sascha