Hallo zusammen,
angenommen wir hätten da einen Mitarbeiter John Doe in einer schweizer Firma F. John bildet sich nun in seiner Freizeit rein privat und hobbymässig weiter. Dabei ist der Inhalt seiner Weiterbildung für die Firma F weder jetzt noch zukünftig relevant. Das ganze kann man sich organisatorisch vorstellen wie ein Fernstudium.
Nun erfordert aber Johns Weiterbildung auch insgesamt 4 Wochen Präsenzunterricht beim Anbieter, der auf 2x2 Wochen (plus jeweils noch einer Woche Prüfung im direkten Anschluss) aufgeteilt wird. Zeitlicher Abstand dieser beiden Fortbildungen sei 6 Monate, also sagen wir mal im Mai und November.
Nun ist sich John unsicher: darf er - wie er das gerne möchte - seinen Urlaub (sein Jahresurlaub betrüge 6 Wochen) komplett für diese Fortbildung aufwenden? Oder muss er einen gewissen Anteil seines Urlaubs für „echte Erholung“ (denn klar: eine solche Fortbilungsveranstaltung ist nun keine Erholung) aufwenden? Oder muss John die Fortbildung etwa auf 2 verschiedene Jahre legen (also vielleicht Mai dieses-Jahr und Januar nächstes-Jahr) um an seinen Erholungsurlaub zu kommen? Denn das möchte John eigentlich nicht.
Oder darf-muss-sollte Firma F John anbieten, für die Fortbildung unbezahlten Urlaub zu nehmen? Oder darf-muss-sollte John gar Sonderferien bekommen? Oder lässt sich John einfach den Urlaub für diese Zeit genehmigen, geht dann zur Fortbildung samt Prüfung und bindet das seiner Firma einfach nicht auf die Nase? Könnten ihm in diesem Fall irgendwelche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen?
In Johns Vertrag ist übrigens nichts geregelt. Firma F weiss prinzipiell von Johns Plänen, durch heftigen Personalwechsel im Personalbüro ist diese Information aber offensichtlich verloren gegangen. Nun möchte John gerne erstmal wissen, was er so prinzipiell an „Freistellung für private Fortbildung“ erwarten darf, um für ein Gespräch seiner Personalabteilung gewappnet zu sein.
*wink*
Petzi