Hallo,
jemand würde gerne wissen unter welche Kategorie man sowas stellen kann. es geht um den „verkauf von virtuellen Gütern“ oder eher um den verkauf von privater zeit die man in etwas investiert hat um diese Virtuellen Güter zu bekommen, da diese virtuellen Güter Geistiges Eigentum von jemand anderen sind.
explizit geht es um den Verkauf von einer Ingame Währung eines online spiel´s
Die erste frage wäre hier bei, ob sowas überhaupt Rechtens wäre? da dieses gegen keine agb´s oder sonstiges Verstößt vom Anbieter, da ja nur die investierte Zeit Verkauft wird
Das wäre keine Steuerfrage, sondern eben die Frage, wie dies der Anbieter/betreiber des Spiels geregelt hat
die zweite Frage wäre dann ob dies dann ein Privateigentum wäre was da Verkauft wird? also die zeit?
oder fällt sowas dann Steuerlich in etwas anderes?
Nö, jeder Unternehmer verkauft doch sein Privateigentum.
Das Steuerrecht zielt daher auch auf Umsätze, Einkünfte, Einnahmen ab und weniger darauf, womit sie erzielt werden. Letztlich stellt doch auch jeder Angstellte seine Zeit zur Verfügung. Der dafür bezogene Lohn ist steuerpflichtig, selbst wenn er denn ganzen Monat sinnlos imm Büro rumgesessen hat.
Steuerlich ginge es beim Verkauf dieser Währung (ich nehme mal an gegen eine reale Währung) um den Umfang und die Regelmäßigkeit bzw. die Gewinnerzielungsabsicht. Nach dem Umsatzsteurgesetz reicht bereits eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Das Einkommensteuerrecht definiert das ungefähr so: selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt
Nirgendwo eine eine Abgrenzung nach der Art der Betätigung bzw. des Verkaufs.
Grüße