Private Zimmervermietung

…Gott zum Gruße…

Ich möchte eine Wohnung anmieten und in Dieser eine private Zimmervermietung betreiben.
Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Wie ist es wenn ich die Zimmer Tageweise, z.B. für Monteure oder Handelsreisende vermiete?

Wie verhält es sich wenn ich in einem Hotel einige Zimmer anmiete und Dies dort betreibe?

Bin mal gespannt was Ihr so wisst.

…Gott zum Gruße…

wenn ich mir einen aussuchen darf, oder auch keinen :wink:
Hi,

Ich möchte eine Wohnung anmieten und in Dieser eine private
Zimmervermietung betreiben.

imho wird kaum ein VM bereit sein diese Option in den Mietvertrag mit aufzunehmen. IdR möchte ein VM gerade nicht soviel Personenverkehr, schon um die anderen Mieter zu belasten.

Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden?

Wenn Vermietung gewerblich betrieben wird schon, es kann aber auch privat vermietet werden, dann nicht.

Wie ist es wenn ich die Zimmer Tageweise, z.B. für Monteure
oder Handelsreisende vermiete?

s. o.
Im übrigen sind Untervermietverhältnisse vom VM genehmigungspflichtig, wenn nicht anderes vereinbart wird.

Wie verhält es sich wenn ich in einem Hotel einige Zimmer
anmiete und Dies dort betreibe?

Wenn sich ein Hotelier findet, der sich darauf einlässt. Imho wird das kaum der Fall sein. Meistens möchten die selber das Geld verdienen. Und Kunkurrenz im eigenen Haus möchte auch nicht jeder haben.

Bin mal gespannt was Ihr so wisst.

Gewiss ist, dass das Wissen dieses angehenden Vermieters sehr gering ist. Es gäbe noch erheblich mehr, was ein VM wissen sollte…

vlg MC

Es geht nicht darum ob ich ne Wohnung bekomme. Die habe ich schon. Die Frage ist ob es Beschränkungen gibt.
Ich habe gelesen, dass Private Vermietung auf:

  • weniger als 4 Zimmer und weniger als 8 Betten
    beschränkt ist.
    Gibt es eine Beschränkung dass man nicht jeden Tag an Jemand anderes vermieten darf?
    Für nen Hotelbetrieb ist das zu klein. Und es soll auch nicht mehr sein, da dann die Kosten zu sehr ansteigen.
    Der Umsatz soll unter 17500 Euro/Jahr bleiben.

Hallo,

eine reine alleinige Vermietung ist seitens des Gewerbes unbedenklich. Jedoch jede Serviceleistung (Wäsche wschen, Reinigung etc.) ist ein gewerbsmäßiges Handeln.

Eine Zimmerüberlassung in einer Mietswohnung kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen.

Christian

Hallo,

eine reine alleinige Vermietung ist seitens des Gewerbes
unbedenklich. Jedoch jede Serviceleistung (Wäsche wschen,
Reinigung etc.) ist ein gewerbsmäßiges Handeln.

Eine Zimmerüberlassung in einer Mietswohnung kann der
Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen.

Ich will es in kleinem Rahmen machen um nicht die MWSt abführen zu müssen. Es sind 6 Zimmer vorhanden und ich werde davon 3 anmieten. Den Rest macht die Hausbesitzerin selber. So hat Jeder ein Vorteil.

Mahlzeit,

dran denken: (private) Mieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig!

Gruß
Christian