Private Zusatzkrankenversicherung möglich ?

Hallo Kollegen,

einen speziellen Fall habe ich zu bearbeiten und benötige Eure Hilfe.

derzeitig in der PKV Student mit Wohnsitz in Deutschland, hat seit August eine Arbeitsstelle auf einem Kreuzfahrtschiff das unter italienischer Flagge läuft. Also Arbeitsvertrag nach ital. Recht und dort in der GKV.

Er möchte eine Zusatzkrankenversicherung für stationäre Heilbehandlung (2-Bett-Zimmer und Chefarzt)
abschließen.

Wem ist hierzu ein Lösungsweg bekannt.

Gruß Merger

Hallo Merger,

derzeitig in der PKV Student mit Wohnsitz in Deutschland, hat

dem nach ist er auch in Deutschland verpflichtet eine KV zu unterhalten. auf Grund des Wohnsitzes.

Er möchte eine Zusatzkrankenversicherung für stationäre
Heilbehandlung (2-Bett-Zimmer und Chefarzt)
abschließen.

würde ich mit der bestehenden Versicherung machen.
Gruß

Hallo,

und welcher Versicherer bietet eine Zusatzkranken an,
wenn ein Italienischer Arbeitsvertrag (ital.GKV) vorliegt ?

Gruß Merger

Hallo.

ich sehe das so:

da er weiterhin seinen Wohnsitz in D hat (oder ?), geniesst er dort Versicherungsschutz über die GKV seiner Wahl im Rahmen der Sachleistungsaushilfe.

Das wird von intelligenten PKVen, sogar der Dehkavau in Köln, als Voraussetzung für alle auf Deutschland zugeschnittenen Zusatztarife anerkannt. (Auch wenn in den AVB die Mitgliedschaft einer GKV als Voraussetzung steht.)

Am besten wäre es natürlich, wenn der jetzige Versicherer das auch so sieht und die Vollversicherung ohne Erschwernis umgewandelt werden kann.

Es besteht die in der PKV übliche Europageltung. Allerdings muss dem Mann gesagt werden, dass die versicherten Wahlleistungen so nur in D, A und CH bekannt sind. Was in anderen Ländern als Leistung erbracht wird, ist Glücksache, in der Regel nur die Arztkosten.

Oder was ist die Zielsetzung des jungen Mannes ?

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

wenn dies so einfach wäre.

Zur Zeit ist er bei uns (DBV) als Student privat krankenversichert.

Auf Grund seiner Tätigkeit ist er nach ital. Recht in der ital. GKV krankenversichert.

Vorübergehend wechselt die GKV-Versicherung (Italien) wenn er auf dem Schiff ist - und wenn er in Deutschland verweilt die PKV.

Nach 12 Monaten Dienst auf dem Schiff bekommt er während der Pausen - über Deutschland Arbeitslosengeld
und ist auch dann auch in der GKV (Italien).

Die DBV/AXA lehnt die PKV-Zusatzversicherung ab,
da keine deutsche GKV vorliegt.

AXA Italien, lehnt die PKV-Zusatzversicherung ab,
da der Wohnsitz in Deutschland und nicht in Italien ist.

Ich möchte meinem Kunden helfen, nur habe ich keine Ahnung wie es möglich ist für ihn eine Zusatz-Krankenversicherung (stationären Aufenthalt mit Chefarztbehandlung + 2-Bett-Zimmer) zu bekommen.

Ich würde in diesem speziellen Fall, auch einen anderen Versicherer akzeptieren.

Viele Grüße!

Norbert Uhrig

[email protected]

Hallo,

dann ist die AXA hier recht restriktiv. Ich werde mich sicherheitshalber mal in Köln erkundigen, ob mein Wissen noch aktuell ist.

Natürlich wird jeder Versicherer bei diesen Patchwork-Berufsperpektiven Bedenken wegen der Bestandsfestigkeit haben (studiert er auch irgendwann ?).

Und ich frage mich, wann hier der Versicherungsfall eintreten soll: In Deutschland ist er privat versichert. Im Kreuzfahrtausland gibt es keine Wahlleistungen. Was macht denn die Reederei, wenn im Einsatz (außerhalb der EU) ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird ? Ich kenne das italienische SV-Recht hier nicht, aber kann mir nicht vorstellen, dass er für sowas nicht einstehen muss.

Viel Glück

Barmer

Über Care-Conzept eine Reise-KV mit 2-Bett-Zimmer absichern. Dies wäre mein Versuch. Alle anderen verlangen ja den deutschen Wohnsitz und die GKV-Versicherung.
:wink:
pe sturm

Hi,
keine Ahnung, es soll 2 Versicherer geben, weiß aber nicht welche das sind.
Gruß

Hallo Barmer,

privat ist er nur solange versichert (während der Freizeiten in Deutschland) bis die 12 Monate Tätigkeit auf dem Kreuzfahrtschiff beendet ist.
Danach ist er auch in Deutschland über die ital. GKV nach dem EU-Abkommen versichert.
In dieser Zeit erhält er dann Arbeitslosengeld I über das Arbeitsamt in Deutschland.
Er hat auf Lehramt studiert -u.a. auch Sport.

Lt. meinen bisherigen Recherchen ist die ital. GKV vergleichbar mit der deutschen.

Gruß

Norbert Uhrig

Hallo,

über Deutschland glaube ich geht das nicht, Vielleicht über einen Italienischer Versicherer.

MfG -Leo

Hallo, soweit klar. Aber warum sollte er mit deutschem ALG I -> Pflichtversicherung in D in der italienischen GKV bleiben ?

Gruss

Barmer