Private Zusatzversicherung

Hallo,

bei mir steht demächst eine neue Zahnkrone an. Davor möchte ich aber noch eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen… Wird diese generell die Kosten übernehmen, wenn ich ca. zwei Monate später mit der Behandlung anfange und diesen meine Rechnung schicke?

Vielen Dank!

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Hallo, ich denke nicht das die Versicherung zahlt und wenn doch wird dein Beitrag steigen. Ich bin nicht vom fach aber irgend wie denke ich mal so das es so sein wird. A. Kraft

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Servus Andreas,
da hast Du eine Analogie aus dem Kfz-Versicherungsbereich gezogen. Es ist einfach so, daß die Zusatzversicherungen eine versicherungstechnisch ausreichende Wartezeit in ihre Verträge schreiben. Einen Malus (höhere Beiträge nach Schadensereignissen) gibt es nicht. Man kann aber 'rausfliegen.

Kai

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Hallo Sylvia,

Wird diese generell die Kosten übernehmen, wenn
ich ca. zwei Monate später mit der Behandlung anfange und
diesen meine Rechnung schicke?

wahrscheinlich nicht!
Hängt zwar von den Bedingungen ab, aber meist sind die Wartezeiten (deutlich) länger als zwei Monate.

Gandalf

schreiben. Einen Malus (höhere Beiträge nach
Schadensereignissen) gibt es nicht. Man kann aber
'rausfliegen.

Hallo,

es gibt aber schon Versicherungen die höhere Anfangsbeiträge nehmen wenn bereits Zahnersatz vorhanden ist, oder ein Zahn fehlt etc…

Tüssi

Hallo Sylvia,

da gibt es die unterschiedlichsten Modelle, aber alle haben in der Regel eine Anfangswartezeit eher nicht unter 8 Monaten.

Davon abgesehen gibt es natürlich noch all die anderen kleinen Nettigkeiten zu beachten, wie du sicher schon weisst wenn du dich mit dem Thema beschäftigt hast.

Wenn also die Behandlung nicht ganz so dringend ist, erst abschließen die Wartefrist verstreichen lassen und dann anfangen.

Gruß
Nita

Hi Sylvia,

nun, wenn das so einfach wäre, würde das sicherlich jeder machen und damit würden die armen Zusatzversicherung bald ganz und gar pleite gehen :wink:

Darum gibt es - und das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich - irgendwelche Wartezeiten. Das können die weiter unten erwähnten 8 Monate sein. Das kann aber auch so lauten „Innerhalb er ersten n Jahre bis zu einem Maximalbetrag von x Euro“. (Wobei n=1…5)

Am besten Du fragst mal ein paar freundliche Zusatzversicherungen an - erstmal ganz generell. Meistens erklären die Versicherungsfuzzis das Zahnproblem ganz von sich aus, weil das eh jeder fragt :wink:

*wink*

Petzi

Hi Petzi,

Das kann aber auch so
lauten „Innerhalb er ersten n Jahre bis zu einem Maximalbetrag
von x Euro“. (Wobei n=1…5)

das ist aber keine Wartezeit, sondern eine Leistungsbegrenzung, deshalb habe ich sie nicht erwähnt.

Ausserdem machen nicht sogar die meisten Versicherungen beides? Erst eine allgemeine Wartezeit und dann eine Leistungsbegrenzung gestaffelt auf mehrere Jahre? Als ich mir das letzte Mal Bedingungen von Versicherern angesehen habe war ich erstaunt welche Fallstricke sich da noch verbergen.

Denn da müssten wir ja dann noch anmerken:

Wartezeit (schon genannt)
Leistungsbegrenzung (schon genannt)
Forderung eines Zahnstatus und danach evtl. erhöhter Beitrag
oder Ablehnung der Versicherung
Leistung nur auf die von der GKV anerkannten Kosten
etc.

Wenn man wirklich Absicherung haben möchte muss man verdammt viele (Versicherungs-)Frösche küssen bis man einen "Prinzen) findet.

Gruß
Nita