Hallo,
wie verhält es sich wenn sich jemand in naher Zukunft selbstständig machen möchte und einiges was die Person an Material, Werkzeugen, Maschinen usw. bereits in seinem Privatbestand vorhanden ist, er jedoch keine bzw. nicht mehr alle Rechnungen vorhanden sind?
Könnte er diese Sachen in der EÜR durch Eigenbelege geltend machen?
Und wenn diese Person aus einigen dieser Dinge eine Maschine selbst produziert wie verhält es sich dann?
Das „Material“ wird bei Beginn der Selbständigkeit zum Teilwert eingelegt. Vorsteuerabzug gibt es dann jedoch nicht.
Gruß
Jörg