Privateinlage und Abschreibung

Guten Tag,

im habe 4 Fragen und würde mich sehr über jeden Hinweis freuen. (Rahmenbedingung bei mir: EÜR)

  1. Warum ist es bei der Privateinlage so, dass Wirtschaftsgüter, die älter als 3 Jahre sind, nach Verkehrswert bzw. Marktwert bewertet werden sollen? (Warum nicht nach um Abschreibung verminderten Kaufpreis, falls die Nutzungsdauer noch nicht überschritten ist?) Die 3-Jahre-Regel wird hier, hier ,hier und hier erwähnt.

  2. Wenn ich dann nach Marktwert bewerte und es sich nicht um ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut handelt, welche Nutzungsdauer soll ich annehmen? Die Nutzungsdauer nach Afa-Liste ist bei manchen Gütern hier auch schon überschritten.

  3. Wie bewerte ich Produkte aus einem Produktbundle zu dem mir der Bundlepreis bekannt ist (laut Rechnung), der Einzelpreis aber auf der Rechnung nicht ausgewiesen wird. Der Einzelpreis bei Einzelkauf wäre im Shop noch einsehbar, deckt sich aber nicht genau mit dem Preis im Bundle, weil das Bundle ja einen Rabatt hat im Vergleich zum Einzelkauf der Produkte.

  4. Kann ich einen PC bestehend aus Komponenten, die ich zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aber alle vor mindestens 3 Jahren gekauft habe, als ein einziges Wirtschaftsgut einlegen (bewertet nach Marktwert)? Den Marktwert ermittle ich mit einem ebay-Angebot, das gleiche Komponenten hat und verkauft wurde.

Alle Wirtschaftsgüter sind mit dem Teilwert zu bewerten, die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten stellen bei bis zu drei Jahren alten Wirtschaftsgütern lediglich eine Obergrenze dar. Warum? Weil der Gesetzgeber das so will und das deswegen in den § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a EStG hineingeschrieben hat. Warum will der Gesetzgeber das? Um Missbrauch vorzubeugen.

Restnutzungsdauer ist zu schätzen. Dabei muss allerdings sachgerecht geschätzt werden. Das macht man am Besten nach vorliegenden betrieblichen Erfahrungen.

Wenn die einzelnen Listenpreise bekannt sind, kann man das mit dem Dreisatz ermitteln (soweit nicht offensichtlich unzutreffend).

Auf einen drei Jahre alten PC ist geschissen Einen mehr als drei Jahre alten PC legt man zum Teilwert ein, der beträgt irgendwas zwischen 1 € und 150 €.

1 Like

Danke schon mal, nurmitlesen.

Super, das macht Sinn.

Ok.

Es handelt sich um unterschiedliche Produkte (die im Bundle sind). Aber ich könnte ihre Einzelpreise addieren, den Rabatt als Prozentangabe ausrechnen und die Einzelpreise um diesen Prozentsatz vermindern.

Ja, bei ebay zahlt man etwa 155 € für einen, der meinem ähnelt.

Kann ich die Komponenten eigentlich auch ohne Probleme einzeln statt als PC einlegen? Ich spreche da z.B. von Netzteil, CPU und SSD Festplatte.
So wäre es für mich doch nachvollziehbarer, u.a. da ein Vergleichsangebot nie ganz passt, wenn man den PC-Wert belegen möchte.

Nein, da die Komponenten in einem neuen Wirtschaftsgut aufgegangen sind, kannst du sie nicht mehr einzeln einlegen.

Danke, gut zu wissen : )

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