Privatentnahme einer GbR

Hallo,

ich plane ab nächstes Jahr mit einem Bekannten eine GbR „zu gründen“.

Wir wollen uns eine Art Gehalt aus der Kasse nehmen. Als Gesellschafter haben wir ja in dem Sinne kein Gehalt. Also wäre es ja eine Privatentnahme. Stellt diese Entnahme dann einen Aufwand in der GuV dar und verringert somit den Gewinn? Oder wie darf ich diese Entnahme aus Sicht der GbR sonst verstehen?

Privat muss ich diese Entnahme versteuern, das ist klar.

Unser zuständiger Finanzbeamte kann mir dazu keine Auskunft geben(!), sondern empfiehlt mir einen Steuerberater.

Vielen Dank für die Hilfe

Liebe Grüße

Blubb

Nicht mein Gebiet