Hallo Leute,
folgender Fall ging mir neulich durch den Kopf:
Unternehmer A betreibt eine Computerhandel als Gewerbebetrieb und vermietet privat USt frei eine Wohnung.
Der Unternehmer entnimmt ein Laptop für 500 €, für den er den Vorsteuerabzug hatte, aus dem Gewerbebetrieb für die Verwaltung der Wohnung.
ESt rechtlich ist mir die Sache klar. Nur Ust rechtlich ist mir die Sache bisschen unklar. Im Grunde handelt es sich ja um einen nicht steuerbaren Innenumsatz aber das keine Ust anfällt kann ja fast nicht sein. Wird ihm der Vorsteuerabzug rückwirkend aberkannt?
Bin froh über jeden Antwort
LG
knobi