Privatentnahme oder nicht steuerbarer Innenumsatz

Hallo Leute,

folgender Fall ging mir neulich durch den Kopf:

Unternehmer A betreibt eine Computerhandel als Gewerbebetrieb und vermietet privat USt frei eine Wohnung.
Der Unternehmer entnimmt ein Laptop für 500 €, für den er den Vorsteuerabzug hatte, aus dem Gewerbebetrieb für die Verwaltung der Wohnung.
ESt rechtlich ist mir die Sache klar. Nur Ust rechtlich ist mir die Sache bisschen unklar. Im Grunde handelt es sich ja um einen nicht steuerbaren Innenumsatz aber das keine Ust anfällt kann ja fast nicht sein. Wird ihm der Vorsteuerabzug rückwirkend aberkannt?

Bin froh über jeden Antwort

LG
knobi

Servus,

die Wohnungsvermietung findet nicht im Rahmen des Unternehmens statt. Daher ist die Entnahme des Laptops USt-pflichtig (§ 3 Abs 1b UStG), eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist nicht notwendig.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

die Wohnungsvermietung findet nicht im Rahmen des Unternehmens
statt.

Wirklich nicht?

Daher ist die Entnahme des Laptops USt-pflichtig (§ 3
Abs 1b UStG), eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist nicht
notwendig.

Sehe ich nicht so, da der Computer im Unternehmen bleibt.

Es kommt eher eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15a UStG in Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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Nach § 2 Abs.1 UStG umfaßt „das Unternehmen“ die gesamte gewerbliche … Tätigkeit ses Unternehmers. Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Zum Unternehmen zählt also auch die Vermietung einer Wohnung. Sonst könnte der Gesetzgeber ja auf die Befreiung der Mieteinnahmen in § 4 Nr.12 UStG verzichten.
Die Überführung des Wirtschaftsguts in das Teilunternehmen „Wohnungsvermietung“ ist also zunächst ein nicht steuerbarer Innenumsatz.
Da die Vermietungsumsätze von der USt befreit sind, ist für WG, die
zur Ausführung dieser Umsätze angeschafft werden, der Abzug der
Vorsteuer lt. § 15 Abs.2 Nr.1 UStG ausgeschlossen. Der Vorsteuerabzug
ist nach Maßgabe des § 15a UStG zu berichtigen.
www.gesetze-im-internet.de
Gruß, RHG.

Hallo Rainer,

vielen Dank für deine Antwort.

LG Knobi