Privatentnahme PKW

Ein Unternehmer möchte im letzten Abschreibungsjahr gegen Jahresende den Firmenwagen mittels Privatentnahme aus dem Unternhemen ausgliedern.
Wird der Fahrzeugwert nach Schwacke ermittelt oder nach den tatsächlich erzielbaren Preisen am Markt. In dem Beispiel gibt Schwacke einen Restwert von 13tsd Euro an, aber bei Mobile sind vergleichbare Fahrzeuge nicht unter 18tsd zu bekommen.
Und wie verhält sich das mit dem Wert, nehmen wir die 13tsd als Beispiel, diese werden als zusätzliche Einnahme gebucht, was ist wenn das Fahrzeug noch in einer Finanzierung steckt, können die Kosten die noch offen sind bei der Bank abgezogen werden?

Servus,

Wird der Fahrzeugwert nach Schwacke ermittelt oder nach den
tatsächlich erzielbaren Preisen am Markt.

Die Richtwerte aus der Schwacke-Liste beruhen auf einer standardisierten Ermittlung von Verkehrswerten; insofern sollen sie die tatsächlich erzielbaren Preise widerspiegeln. Werte aus der Schwacke-Liste werden vom Fiskus akzeptiert.

was ist wenn das Fahrzeug noch in einer Finanzierung steckt,
können die Kosten die noch offen sind bei der Bank abgezogen
werden?

Beim Abgang von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, dem diese Privatentnahme entspricht, wird der Ertrag aus dem Saldo von Erlös (ersatzweise Verkehrswert) und Restbuchwert ermittelt.

Ob und wie ein Wirtschaftsgut finanziert ist, hat darauf keinen Einfluss.

Die zum Zeitpunkt der Entnahme noch ausstehenden Tilgungen sind ohnehin erfolgsneutral, es sind keine Aufwendungen, Ausgaben oder Kosten. Die fälligen Zinsen ab Zeitpunkt der Entnahme sind nicht mehr betrieblich veranlasst, weil das Fahrzeug nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört - also kein Aufwand oder Ausgabe ab Zeitpunkt der Entnahme.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder