Privatentnahme PKW mit Schäden

Angenommen ein Unternehmer möchte seinen betrieblich genutzten PKW aus dem Betriebsvermögen nehmen. Wie verhält es sich wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Entnahme beschädigt ist? Über Schwacke liegt ein Gutachten vor, allerdings nur ohne Beschädigungen, der Wert dort ist auf ca. 20tsd Euro festgelegt, an Hand der Ausstattung und der Kilometerlaufleistung. Doch nicht berücksichtigt ist der Unfallschaden.
Muss nun ein Gutachter her der den aktuellen Wert ermittelt oder reicht es zum Autohaus zu gehen, die Reperaturkosten mittels Kostenvoranschlag einzuholen und dies von dem Schwacke Wert abzuziehen? Oder gar ein direktes Ankaufangebot vom Händler einholen um den Wert zu ermitteln?

Ist leider nicht mein fachgebiet, ich berate zu Fragten bei Steueroptimierung offshore und Kapitalanlagen

Hallo,
bin nicht Steuerberater sondern Kfz Sachverständiger.Die Schadensumme einfach vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen ist nicht richtig. Der Restwert ist grundsätzlich höher. NUR einGutachten gibt Auskunft über den nun verbleibenden Restwert!!!

Servus,

das hier:

Oder gar ein direktes Ankaufangebot vom Händler einholen um den Wert zu ermitteln?

ist vollkommen ausreichend, einen Gutachter müsste man bloß bezahlen, wenn die Sache im Rechtsbehelfsverfahren wäre.

Dann legt man halt einen Schnaps für die Marge des Händlers obendrauf, 15 % reichen, und gibt dem Vorgang eine hübsche Form - zum Buchungsbeleg über die Entnahme gehört nicht bloß das Angebot des Händlers, sondern auch eine Dokumentierung der Schäden am Auto: Betriebsprüfer lieben Formen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Peter, grundsätzlich gilt: Dein PKW (Betriebsvermögen) unterliegt der Abschreibung (6 Jahre, i.R. linear). Wenn Du damals z.B. 30000,- € für das Fahrzeug bezahlt hast, dann kannst Du jedes Jahr 5000,- € dafür abschreiben - das mindert Deinen Gewinn in dem betreffenden Jahr. Veräußerst Du das Auto innerhalb dieser Zeit - z.B. nach dem 4. Jahr = Restbuchwert ca. 10000,- € - dann kommt es darauf an, was du noch dafür bekommst. Sind das mehr als diese 10000,- €, dann hast du mit der Differenz eine zu versteuernde betriebliche Einnahme. Sind das weniger - wie wahrscheinlich in deinem Falle - dann hast Du einen Verlust zu verbuchen. Mit diesem Restwert kannst Du das Auto im 5.Jahr ganz abschreiben. Ich würde mir vom Autohändler ein direktes Ankaufangebot einholen, aus dem der Wert lt. Schwacke abzgl. Reparaturkosten des Händlers hervorgeht, denn irgendwie solltest Du schon dem Finanzamt gegenüber einen nachvollziehbaren Betrag in der Hand haben. Mit dem nächsten Fahrzeug geht ja die Abschreibung wieder von vorn los. Je nach dem, wie sich im Jahr der Veräußerung dein zu versteuernder Gewinn entwickelt, solltest du dir die Geschichte mal durchrechnen. Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte. Alles Gute. Heidi

Hallo Heidi,

es geht in der Frage ausschließlich darum, wie der Verkehrswert bei Entnahme eines PKWs mit Unfallschaden ermittelt und belegt werden kann.

Wenn man in Deinem Beitrag die Luft rauslässt, bleibt davon bloß:

„Zeitwert lt. Schwacke minus Reparaturkosten“

und das ist nicht richtig. Der Verkehrswert eines PKWs mit einem Unfallschaden, der die Fahrtüchtigkeit und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, ist ab dem dritten Jahr nach Erstzulassung immer höher, als mit der von Dir vorgeschlagenen Methode berechnet würde.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder