Ein Unternehmer möchte seinen Firmen PKW mittels Privatentnahme aus der Gesellschaft ziehen, dass Fahrzeug wurde vor 5 Jahren gebraucht angeschafft. Die Abschreibung ist im Entnahmejahr zuende. Muss für die Entnahme nun auch Umsatzsteuer auf den Wert ausgewiesen werden? Das Fahrzeug wurde seinerzeit ohne Ausweisung der Umsatzsteuer gekauft.
da bei der privatentnahme kein umstatzsteuerpflichtiger vorgang iSd § 1 UStG vorliegt, darf diese auch nicht veranschlagt werden.
besteuert werden bei der privatentnahme „nur“ die stillen reserven.
Danke für die Antwort
Nur noch einmal zum Verständnis, neme wir an der Wagen wurde ohne Ausweisung der MwSt für 40tsd gebraucht gekauft. Der Wagen ist jetzt abgeschrieben und ist noch 20tsd Wert am Markt.
Dann bucht das unternehmen bei einer privatentnahme die 20tsd als einnahme?
Zur besseren Verdeutlichung es ist keine Kapitalgesellschaft sondern ein einzelunternehmen
da bei der privatentnahme kein umstatzsteuerpflichtiger
vorgang iSd § 1 UStG vorliegt, darf diese auch nicht
veranschlagt werden.
besteuert werden bei der privatentnahme „nur“ die stillen
reserven.
Interessante Äußerung - jedoch nicht richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Nur noch einmal zum Verständnis, neme wir an der Wagen wurde
ohne Ausweisung der MwSt für 40tsd gebraucht gekauft. Der
Wagen ist jetzt abgeschrieben und ist noch 20tsd Wert am
Markt.
Dann bucht das unternehmen bei einer privatentnahme die 20tsd
als einnahme?
Gemäß § 3 Ib UStG liegt keine Lieferung vor, weil beim Erwerb kein Vorsteuerabzug möglich war.
Zur besseren Verdeutlichung es ist keine Kapitalgesellschaft
sondern ein einzelunternehmen
Dies ist hier nicht relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Wie ist es dann richtig?