Privatentnahme + steuerl. Abschreibung EÜR?

Hallo und frohe Ostern zusammen,

bin seit kurzem selbstständig im Bereich PC-Hard- und Software.

Frage zur EÜR:

Wie ist das mit Privatentnahmen?

Muß ich diese auf den Rechnungen kennzeichnen (als private Entnahme) und muß diese von den Ausgaben abziehen?

Wenn ich nun einen Rechner für geschäftliche Zwecke kaufe, muß ich dann auf der Rechnung, die meinen Ausgaben zugeordnet ist, den Rechner als Privatentnahme ausweisen?

Bei der steuerlichen Abschreibung möchte ich den Rechner ja abschreiben wegen geschäftlicher Nutzung, wie ist es da?

Danke für Eure Zeit und Wissen
viele Grüße
Christine

Hallo Christine,

Frage zur EÜR:

Du machst also keine Bilanz, richtig ?

Wie ist das mit Privatentnahmen?

Muß ich diese auf den Rechnungen kennzeichnen (als private
Entnahme) und muß diese von den Ausgaben abziehen?

Wenn du die Ware beim Einkauf als Ausgabe gebucht hast, musst du die Privatentnahme wieder als Einnahme buchen, damit die zuvor zu hoch gebuchte Ausgabe in dieser Höhe rückgängig gemacht wird.

Wenn ich nun einen Rechner für geschäftliche Zwecke kaufe, muß
ich dann auf der Rechnung, die meinen Ausgaben zugeordnet ist,
den Rechner als Privatentnahme ausweisen?

Auf der Rechnung nicht unbedingt, ist aber anzuraten, da du dich in 5 Jahren betimmt nicht mehr erinnern kannst, welchen Rechner du privat entnommen hast.

Bei der steuerlichen Abschreibung möchte ich den Rechner ja
abschreiben wegen geschäftlicher Nutzung, wie ist es da?

Dann ist es ja keine Privatentnahme mehr, wenn du den Rechner betrieblich nutzt.
Nutzt du diesen Rechner teilweise privat und teilweise betrieblich, ist der privat genutzte Anteil zu schätzen und nur dieser Wert stellt dann eine Privatentnahme dar.

Gruß

Peter