Privatentnahme und Privateinlagen

Hallo,

ich habe in rechnungswesen ein problem, und zwar verstehe ich nicht, dass Privateinlagen bei der Gewinn ermittlung ein Minus sind und Privat entnahmen ein plus sind. Hat jemand eine erklärung hierfür?

Gruß Matthias

Hallo,

ich habe in rechnungswesen ein problem, und zwar verstehe ich
nicht, dass Privateinlagen bei der Gewinn ermittlung ein Minus
sind und Privat entnahmen ein plus sind. Hat jemand eine
erklärung hierfür?

Hierbei handelt es sich ja um sog. erfolgsneutrale Vorgänge. Wenn man sich einnal überlegt, was der eigentliche Unternehmenszweck an „Ergebnis“ erbracht hat, dann erscheint es doch nur sachlogisch, solche Vorgänge „aus dem Ergebnis zu neutralisieren“, die nichts mit dem eigentlichen Unternehmenszweck zutun haben.

Wenn jemand etwa eine Erbschaft macht und diese Mittel dem Unternehmen zuführt, dann handelt es sich um eine Einlage. Die Mittel können im Unternehmen auch sicher gut gebraucht werden. Gleichwohl hat das Unternehmen diese Mittel eben gerade nicht selbst erwirtschaftet. Das spielt dann auch im Rahmen der Besteuerung eine wichtige Rolle.

VG
Sebastian

Hallo,

Hierbei handelt es sich ja um sog. erfolgsneutrale Vorgänge.

Wenn jemand etwa eine Erbschaft macht und diese Mittel dem
Unternehmen zuführt, dann handelt es sich um eine Einlage. Die
Mittel können im Unternehmen auch sicher gut gebraucht werden.
Gleichwohl hat das Unternehmen diese Mittel eben gerade nicht
selbst erwirtschaftet. Das spielt dann auch im Rahmen der
Besteuerung eine wichtige Rolle.

dass war mir soweit noch bewusst, aber bei einem Beispiel im Buch, hies es:

Berechnen sie die Eigenrentabilität und Gesamtrentabilität

Beispiel:
Eigenkapital am Jahresanfang 45000€, am Jahresende 90000€
Privateinlage einer Erbschaft 3000€, Privatentnahme in höhe von 35000€ für außerhalb Betrieblicher Zwecke.
Fremdkapital Jahresanfang 6000€, Jahresende 9000€. Fremdkapitalzinsen in höhe von 200€

also rechne ich 45000+90000=135000€
135000€:2= 67500€ durchschnitliches Eigenkapital

dass gleiche beim Fremdkapital dann bekomme ich 7500€ raus (nur für die Gesammtrentabilität)

nun noch der Gewinn:

90000-45000= 45000€ jetzt mein fehler ich rechnete nun - 35000€ und + 3000€ im Lösungsheft stand aber, ich sollte + 35000€, und - 3000€ rechnen. Warum?

die Formel für die Eigenkapitalrentabilität heißt ja:

Unternhemergewinn * 100

Eigenkapital

Es tut mir Leid wegen dem langen Text aber so wird mein Fehler sicher etwas deutlicher oder?

Gruß Matthias

Hallo,

dass war mir soweit noch bewusst, aber bei einem Beispiel im
Buch, hies es:

Berechnen sie die Eigenrentabilität und Gesamtrentabilität

Beispiel:
Eigenkapital am Jahresanfang 45000€, am Jahresende 90000€
Privateinlage einer Erbschaft 3000€, Privatentnahme in höhe
von 35000€ für außerhalb Betrieblicher Zwecke.
Fremdkapital Jahresanfang 6000€, Jahresende 9000€.
Fremdkapitalzinsen in höhe von 200€

also rechne ich 45000+90000=135000€
135000€:2= 67500€ durchschnitliches Eigenkapital

dass gleiche beim Fremdkapital dann bekomme ich 7500€ raus
(nur für die Gesammtrentabilität)

nun noch der Gewinn:

90000-45000= 45000€ jetzt mein fehler ich rechnete nun -
35000€ und + 3000€ im Lösungsheft stand aber, ich sollte +
35000€, und - 3000€ rechnen. Warum?

Die Entnahme in Höhe von 35.000 Euro muss dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, da diese 35.000 durch das Unternehmen erwirtschatftet wurden und dann aber für betriebsfremde Zwecke entnommen wurden. Das Jahresergebnis fällt also zu niedrig aus, genau genommen um 35.000 zu niedrig und dies ohne betrieblich veranlassten Grund.
Die „-3.000“ ergeben sich, wie bereits im ersten Posting erwähnt daraus, dass hier eine Einlage erfolgte die den Gewinn des Unternehmens zwar erhöht, aber ebenfalls nicht betrieblich veranlasst ist. Diese 3.000 hat das Unternehmen nicht selbst erwirtschaftet.

VG
Sebastian

1 Like

Hallo,

Die Entnahme in Höhe von 35.000 Euro muss dem Gewinn wieder
hinzugerechnet werden, da diese 35.000 durch das Unternehmen
erwirtschatftet wurden und dann aber für betriebsfremde Zwecke
entnommen wurden. Das Jahresergebnis fällt also zu niedrig
aus, genau genommen um 35.000 zu niedrig und dies ohne
betrieblich veranlassten Grund.
Die „-3.000“ ergeben sich, wie bereits im ersten Posting
erwähnt daraus, dass hier eine Einlage erfolgte die den Gewinn
des Unternehmens zwar erhöht, aber ebenfalls nicht betrieblich
veranlasst ist. Diese 3.000 hat das Unternehmen nicht selbst
erwirtschaftet.

achso, ist ja eigentlich ganz klar, daher dass die Privatkonten den Gewinn des Unternehmens nicht beeinflussen dürfen, muss dass entnommene Geld wieder dem Unternehmen hinzugeführt werden und dass eingelegte rausgenommen werden.

Danke für die tolle Erklärung

LG Matthias

Hallo Matthias,

das liegt an der Gewinndefinition des Einkommensteuergesetzes § 4 Abs. 1 EStG.
Gewinn = der Unterschiedsbetrag des Betriebsvermögens (Eigenkapital) am Ende des Geschäftsjahres - (abzüglich) des Betriebsvermögens am Ende des vorangeganenen Geschäftsjahres + (vermehrt) um den Wert der Privatentnahmen - (vermindert) um den Wert der Privateinlagen.

Durch diese Plus- und Minusrechnung von Entnahmen bzw. Einlagen werden eben die Einflüsse des Betriebsvermögens (Eigenkapital)durch die privatveranlassten nicht betrieblichen Unternehmereinflüsse korrigiert.

Schöne Grüsse Rainer

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