Hallo Wissende,
ich habe mir am 12.06.10 ein Auto angeschaut und den Kaufvertrag dann auch unterschrieben. Vereinbart warBezahlung am Tage der Abholung. Das ist am gestrigen Tage nun auch passiert… Auto nochmals angeschaut, alle Sachen übergeben bekommen und bezahlt.
Nach ca. 96km Fahrt bei ca. 130-140 kmh auf der Autobahn hatte ich eine Panne(Motor oder Turbolader etc) und musste mich abschleppen lassen.
Verkauft wurde mir das KFZ als checkheft gepflegt aber meist lag der Verkäufer ca. 2000km über dem Wartungsintervall. Auch im letztenIntervall… der wäre schön fällig gewesen, also hab ich einen Preisnachlass bekommen und mir nen Termin ausgemacht bei Fachwerkstatt.
Dazu bin ich ja nun nicht zu gekommen … nach 96km war Schluss mit der Heimfahrt.
Lange Rede kurzer Sinn, besteht für mich die Möglichkeit irgendwie aus dem Vertrag zu kommen? Laut Verkäufer ist das Auto absolut in Ordnung gewesen, er hat sogar den TÜV am Vortag noch machen lassen.
Danke schonmal.
so richtig kenne ich mich nicht aus, meine aber, dass es einen unterschied macht, ob du das auto von privat oder von einem händler gekauft hast. ein händler muss meines wissens immer garantie geben. bei einem privaten steht ja meist im kaufvertrag *gekauft wie gesehen*, was garantieansprüche ausschließt.
wenn ein händler war, lies das kleingedruckte noch mal genau. evtl. hilft auch eine anwalthotline.
viel glück!!
hallo
ich kann jetzt nur übers österr. recht etwas sagen aber grundsätzlich wäre es hier so dass sollte es ein verschleissteil sein dass kaputtgegangen ist dann schaut die sache eher so aus dass du das übernehmen musst bzw eventuell mit dem verkäufer noch eine einigung über hälfte zuzahlung oder dergleichen ausgehandelt werden kann.
sollte es sich um ein teil handeln dass nicht als fehlerhaft angegeben war dann könnte man hier in ö den preis sehr wohl mindern…bzw bei gravierenden fehlern auch einen rücktritt vom vertrag da der vertrag ja so nicht zustande gekommen wäre von deiner seite…
ist halt die frage die weit sich das deckt mit dem deutschen bgb…
ist der verkauf von privat zu privat erfolgt?
denn bei händlerkauf kommt in ö auch noch der konsumentenschutz zu tragen der meist auf seite des verbraucher s steht…
liebe grüße
tibia
Hi! Soviel wie ich weiß, gibt es egal ob bei irgendeinem Händler oder privat gekauft eine Mindestgarantie. Es sei denn, es wurde direkt im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart. Bei Privatkaufverträgen gibt es ein Feld zum Ankreuzen, daß der Käufer auf Garantieansprüche verzichtet. In diesem Fall heißt es „Pech gehabt“! Wobei ich persönlich der Meinung bin, wenn es das Auto nicht einmal bis nach Hause schafft, dann lohnt es sich auf jeden Fall, alles zu versuchen. Mit dem richtigen Anwalt dürfte das kein Problem sein. Bei Privatkauf reicht auch manchmal schon die Drohung mit nem Anwalt. Auch müßte im Kaufvertrag eine Zeile stehen, wo der Verkäufer versichert, daß er das Auto im fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand übergeben hat. Dies wäre dann gelogen und der Vertrag somit nichtig. Ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt. Hoffe ich melde mich nicht zu spät, aber mein PC war leider nicht internetfähig die letzten 2 Wochen. Viel Glück!