Privater Autokauf und technischer Defekt

Hallo,

ich habe vorgestern einen Gebrauchtwagen abgeholt den ich über Ebay ersteigert habe. Der Verkäufer ist eine Privatperson und handelt auch nicht nebenbei mit Autos. Vorort schien der Wagen OK bis auf daß das Baujahr und die angegebenen KM nicht genau gestimmt haben. Daher gab es ein geringe Minderung des Kaufpreises. Im Vertrag ist OHNE MÄNGEL angekreuzt. Nun bin ich mit dem Wagen nach Hause gefahren (160 KM) und dann hier noch ein paar Kilometer zur Zulassungsstelle und zurück. Dabei fiel mir auf das ab und zu etwas weisser Qualm aus dem Auspuff kam, daraufhin habe ich den Wagen in einer Meisterwerkstatt prüfen lassen und es stellte sich heraus, daß die Zylinderkopfdichtung durch ist. Aufgrund der Deutlichkeit des Defektes sagte der Meister zu mir, daß der Schaden schon älter sein muss und er dies auch gerne in einem Gutachten schreiben würde.

Dummerweise ist der Verkäufer nun für 14 Tage im Urlaub und ich erreiche heute auch keinen Anwalt mehr. Vielleicht könnt Ihr mir sagen ob ich da überhaupt noch Chancen habe wenigstens einen Teil der Reparatur erstattet zu bekommen (615 € Kosten).

Danke

Michael

Hallo,

prinzipiell gibt es beim Privatkauf keine Gewährleistung, wie z.B. beim Händler. Allerdings darf ein Verkäufer auch keine bekannten Mängel verschweigen. Wenn die Werkstatt nun meint, dass dieser Schaden auffallen musste, liegt der Verdacht nahe, dass hier eine Täuschung vorliegt.

Ciao
Kaj

Hi!

Zwei Punkte:

  • wie teuer war der Wagen
  • man kann wohl davon ausgehen, dass hier die Kiste noch schnell verscheuert werden sollte, bevor sie liegenbleibt. Ich würde dem Verkäufer vorschlagen, die Reparaturkosten zu teilen, schließlich ist ein Gebrauchtwagen auch für den Käufer ein Risiko, und einen Teil musst Du eben tragen.
    Macht er nicht mit, kannst Du Dich ja mal beim ADAC anwaltlich beraten lassen.

Grüße,

Mathias

ich habe vorgestern einen Gebrauchtwagen abgeholt den ich über
Ebay ersteigert habe. Der Verkäufer ist eine Privatperson und
handelt auch nicht nebenbei mit Autos. Vorort schien der Wagen
OK bis auf daß das Baujahr und die angegebenen KM nicht genau
gestimmt haben. Daher gab es ein geringe Minderung des
Kaufpreises. Im Vertrag ist OHNE MÄNGEL angekreuzt. Nun bin
ich mit dem Wagen nach Hause gefahren (160 KM) und dann hier
noch ein paar Kilometer zur Zulassungsstelle und zurück. Dabei
fiel mir auf das ab und zu etwas weisser Qualm aus dem Auspuff
kam, daraufhin habe ich den Wagen in einer Meisterwerkstatt
prüfen lassen und es stellte sich heraus, daß die
Zylinderkopfdichtung durch ist. Aufgrund der Deutlichkeit des
Defektes sagte der Meister zu mir, daß der Schaden schon älter
sein muss und er dies auch gerne in einem Gutachten schreiben
würde.

Dummerweise ist der Verkäufer nun für 14 Tage im Urlaub und
ich erreiche heute auch keinen Anwalt mehr. Vielleicht könnt
Ihr mir sagen ob ich da überhaupt noch Chancen habe wenigstens
einen Teil der Reparatur erstattet zu bekommen (615 € Kosten).

Danke

Michael

Nicht gefallen lassen!
Hallo!

In diesem Fall würde ich den Verkäufer auffordern unverzüglich freiwillig den Vertrag aufzulösen bei sonstiger Einleitung gerichtlicher Schritte.

Erstens wurde die Mängelfreiheit zugesichert und soweit Eigenschaften zugesichert werden ist selbst ein allfälliger Gewährleistungsausschluss hinfällig. Zweitens leidet der Vertrag jedenfalls an einem Willensmangel wegen Irrtums wenn nicht sogar möglicherweise wegen arglistiger Täuschung.

Drittens ist das ganze betrugsverdächtig, sollte der Verkäufer nicht nachgeben, würde ich umgehend einen Strafantrag stellen.

So etwas würde ich mir nicht gefallen lassen, also in diesem Fall empfehle ich volle Härte

Gruß
Tom