Privater Autokauf, Vertrag nichtig?

Hallo,
vielleicht weiß ja jemand was darüber.

Wenn man ein Auto von privat kauft und sich im Nachhinein herausstellt, dass es ein Unfallwagen ist und wahrscheinlich der Tacho um 70.000 km manipuliert worden ist, wie kann da vorgegangen werden? Ein Gutachten müsste im Zweifelsfalle her, das ist klar.

Kann bei privaten Verkäufen überhaupt etwas angefochten oder als nichtig erklärt werden?

hi,
kommt drauf an.
was steht denn im vertrag?
so wie es beschrieben könnte es täuschung sein, wenn nicht sogar betrug.
dagegen vorgehen ist immer nur so gut, wie die beweise die man vorbringen kann.
hauptmann

Im Kaufvertrag steht „ohne jegliche Gewährleistung“. Des weiteren ist dieses Fahrzeug als unfallfrei verkauft und mit einem Kilometerstand der bei weiten nicht hinkommen kann. Erst bei einem Fachhändler keimte der Verdacht der Tachomanipulation auf, es ist aber noch nichts gutachterlich bestätigt.

moin, moin,

Im Kaufvertrag steht „ohne jegliche Gewährleistung“.

Das ist ok, spielt aber keine Rolle

Des weiteren ist dieses Fahrzeug als unfallfrei verkauft

Oha. Das ist natürlich etwas anderes. Wenn man es beweisen kann. Das geht ja meist durch einen Fachmann. Natürlich muss man auch beweisen können, dass der Verkäufer davon wusste.

und mit einem Kilometerstand der bei weiten nicht hinkommen kann.

Das ist so ne Sache. Wer sagt, dass das nicht hinkommt. Und warum um 70.000. Scheint mir ein wenig in der Kristallkugel geblättert. Und „Fachhändler“ neigen dazu, die Käufe, die andereswo getätigt wurden, negativ zu bewerten.
Wenn die Unfallgeschichte hieb und stichfest ist, würde ich das mit dem Tacho einfach vergessen. Bringt zu viel Ärger.
Grüßerle
Richard

Hallo,

vielleicht weiß ja jemand was darüber.

obwohl Wissen in diesem Brett derzeit nicht allzu sehr en vogue zu sein scheint, mache ich mir den Spaß mal:
Willenserklärungen können bei arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) angefochten werden. Ein (erfolgreich) angefochtenes Rechtsgeschäft ist als von Anfang an nichtig anzusehen (§ 142 BGB). Soviel zum Zivilrecht. Darüber hinaus liegt - sofern der Sachverhalt zutreffend dargestellt wurde - u.U. der Straftatbestand des Betruges vor (§ 263 StGB).

Kann bei privaten Verkäufen überhaupt etwas angefochten oder
als nichtig erklärt werden?

Die Frage ob ein Gegenstand von einer Privatperson oder einem Unternehmer gekauft wurde, stellt sich allein bei der Gewährleistung (§ 475 BGB. Die müssen wir hier aber gar nicht erst bemühen.

Gruß
Christian

Das ist so ne Sache. Wer sagt, dass das nicht hinkommt. Und
warum um 70.000. Scheint mir ein wenig in der Kristallkugel
geblättert. Und „Fachhändler“ neigen dazu, die Käufe, die
andereswo getätigt wurden, negativ zu bewerten.
Wenn die Unfallgeschichte hieb und stichfest ist, würde ich
das mit dem Tacho einfach vergessen. Bringt zu viel Ärger.

Es ist so, dass das Auto bei 158.000 km nachweislich in einer Werkstatt war. Das war vor 2 Jahren. Zum heutigen Zeitpunkt hat der Wagen 121.000 km auf dem Tacho stehen… Und als dieses Fahrzeug angeschafft wurde, waren es laut dem Kaufvertrag 112.000 km.

Der Wert 70.000 km kam grob überschlagen zusammen, aufgrund gesammelter Informationen.

Hallo!

also wenn der Käufer in dem hypothetischen Fall einen vorzeigbaren Beweis (!) für die 158 TKM hat, würde der auch von exc schon ausgeführte Vorwurf von Betrug durchaus in Frage kommen. Und da Betrug ein Straftatsbestand ist, käme hier eine Anzeige bei der Polizei in Frage. Wenn sich da eine Erfolgsaussicht andeutet, würde ich dem Käufer einen Anwalt empfehlen, der sich dann um das Problem mit dem Auto und dem Geld kümmert.

Sollte sich der ominöse Werkstattbesuch nicht belegen lassen, sondern eher so auf ‚der XY hat gesagt / erinnert sich daran‘ beruhen, würde ich das mit der Anzeige besser lassen.

Interessant fände ich an dem Fall aber, dass der Käufer sich laut Fallbeschreibung zwar um einen (sicher auch teuren) Gutachter für das Tachoproblem kümmert, aber den einfachen Gang zu einem Anwalt scheut. ^^ Aber vermutlich habe ich es falsch verstanden, dass der Gutachter schon quasi beauftragt sein soll…

Soweit meine unqualifizierten Gedanken.

Liebe Grüße und hoffentlich wird auch solch hypothetischen Autoverkaufsbetrügern das Handwerk gelegt.
Swantje

ja, wenn das soooo ist …
Dann würde ich mal danach schauen, was ex zwar ein wenig drastisch, aber mit Paragraphen gut ausgeschmückt weiter oben dazu gesagt hat. Mit den Nachweisen würde ich dann einen Anwalt aufsuchen.