Hallo,
Ich habe mir vor 2 Wochen privat einen Gebrauchtwagen gekauft. Kleinere Mängel wurden im Vertrag festgehalten. Nach ca. 500 Km stellt sich herraus, daß die Hinterachse kaputt ist und ausgetauscht werden muß. Davon stand nix im Vertrag. Der Verkäufer schließt im Vertrag allerdings jegliche Gewährleistung aus.
Habe ich dennoch ein Recht auf Minderung des Kaufpreises, weil der Schaden schon vor dem Kauf bestanden hat? Spielt es eine Rolle, ob der Verkäufer von dem Schaden wusste und ihn verschwiegen hat? Was habe ich gegebenfalls für rechtliche Möglichkeiten?
Vielen Dank für alle Antworten schon mal im Vorraus!
Gruß Surfingboy
Hi,
es macht einen Unterschied, ob du das KFZ von einer Privatperson oder von einem gewerblich tätigen Händler gekauft hast. Ein Autohändler ist verpflichtet, einen Gebrauchtwagen zu überprüfen und alle Mängel festzustellen und dem Käufer mit zu teilen. Unterläßt er es wie in deinem Fall, muß er dafür haften. Einem Privatverkäufer mutet man weder diese Fachkenntnisse zu, um jeden auch versteckten Mangel feststellen zu können noch werden solch enge Maßstäbe und Anforderungen angelegt. Dort gilt also immer noch „gekauft wie gesehen und probegefahren“. In diesem Fall hast du schlechte Karten, es sei denn, du kannst dem Verkäufer nachweisen, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Gruß,
Francesco