Privater Autoverkauf-Bez. spätere Reparaturen?

Halli Hallo!

Ich möchte mein Auto verkaufen, und zwar privat. Einer meiner Bekannten interessiert sich für das Auto. Es ist zwar recht gepflegt und hat keine Macken (soweit ich weiß), jedoch ist es Bj 91. Das heißt, es könnte passieren, dass mein Bekannter das Auto kauft, losfährt, und bumm- ist irgendwas kaputt(Was natürlich niemand hofft)! Müsste ich dafür aufkommen? Für was? Wie lange? Die Klausel „Gekauft wie gesehen“ gibt es doch nicht mehr, oder? Gibt es Ersatz? Wie kann ich eine Haftung im Kaufvertrag ausschließen??

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Julia

Hallo Julia,

von privat zu privat mußt Du nicht für Mängel haften. Der einzige Fall in dem Du belangt werden könntest ist, wenn Du bereits bekannte Mängel verschweigst.

Gruß

Tomcat

Hallo,

Vorsicht, das BGB und somit auch die Neufassung des Gewährleistungsrechts gilt durchaus auch für den Verkauf zwischen Privatleuten. Hier gibt es aber immer noch die Möglichkeit, Gewährleistung vertraglich mit Freizeichnungsklauseln auszuschliessen, was ich auch dringend empfehle.

Ansonsten gilt hier das volle Programm inklusive Beweislastumkehr.

Gruss
Feanor

Hallo Julia,
schreib einfach in den Vertrag „unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“ rein. Da gibts dann keine zwei Meinungen mehr.
Die Gewährleistung kann bei Privatgeschäften nach wie vor ausgeschlossen oder individuell eingeschränkt werden. Ohne diesen Ausschluß hängst Du aber drin.
Gruss Sebastian (60 Autokäufe hinter sich)