Privater Autoverkauf (dringend)

Hallo,

ich möchte mein Auto Privat verkaufen, nur hab ich ein „Problem“: Das Auto ist über meinen Vater bei der Versicherung angemeldet.
Frage: Braucht man die Vollmacht und den Perso auch zur Abmeldung des Autos oder nur zur Anmeldung?
Was muss ich noch beachten, wenn mein Auto noch angemeldet verkauft wird?
Reicht es aus, wenn ich auf dem Vertrag den Tag und die Uhrzeit der Übergabe angebe (wie ist das, wenn der neue Besitzer einen Unfall baut auf dem Heimweg?)?
Wie ist es mit Haftung falls mein Auto Schäden hat, von denen ich aber nichts weiß?

Für Hilfe dankbar
anke

Mahlzeit!

ich möchte mein Auto Privat verkaufen, nur hab ich ein
„Problem“: Das Auto ist über meinen Vater bei der Versicherung
angemeldet.

Das ist bisher noch kein Problem :smile:

Frage: Braucht man die Vollmacht und den Perso auch zur
Abmeldung des Autos oder nur zur Anmeldung?

Wenn Du die Abmeldung bei der Zulassungstelle meinst, dann brauchst Du dafür nicht den Perso vom Halter. Um ein Auto abzumelden, brauchst Du den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die amtlichen Kennzeichen.

Was muss ich noch beachten, wenn mein Auto noch angemeldet
verkauft wird?

Im Kaufvertrag, der unbedingt schriftlich verfasst werden sollte, sollten folgende Dinge notiert werden:

Name und Anschrift des Käufers
Perso-Nummer des Käufers
Genaue Fahrzeugdaten (inkl. Fahrgestellnummer und Nummer des Fahrzeugbriefes!)
Datum, Ort und genaue Uhrzeit der Übergabe
Was wurde alles übergeben (auch wieviele Schlüssel!)

Am besten, man nutzt dafür ein Standardformular, gibt es zum Beispiel unter http://www.formblitz.de

Enthalten sein sollte auch die Klausel, das der Käufer verpflichtet ist, innerhalb dreier Werktage den Wagen umzumelden!

Wichtig ist, das man sich vom Käufer den Perso geben läßt und dort Name, Adresse und Nummer abschreibt. Vor einer Probefahrt muß man sich zusätzlich den Führerschein zeigen lassen!

Wenn alles erledigt ist, dann empfiehlt sich aus meiner Erfahrung, das man umgehend die Zulassungsstelle und die eigene Versicherung über den Fahrzeugverkauf informiert. Ich halte es meist so, das ich denen sofort nach dem Verkauf den Kaufvertrag per Fax (mit Anschreiben) als Vorabinfo schicke, in dem ich aber auch noch zusätzlich den postalischen Versand ankündige.

Reicht es aus, wenn ich auf dem Vertrag den Tag und die
Uhrzeit der Übergabe angebe

Theoretisch schon, aber…

(wie ist das, wenn der neue
Besitzer einen Unfall baut auf dem Heimweg?)?

Wenn der neue Besitzer einen Unfall verursacht, bevor der Wagen auf ihn zugelassen ist, dann hast Du mit Zitronen gehandelt. Auch wenn Du Deiner Versicherung sofort den Verkauf mitgeteilt hast, so hat die Versicherung eine Nachhaftungszeit von (ich glaube) vier Wochen. Ein Schaden würde in diesem Fall Deinen Schadenfreiheitsrabatt ruinieren. Erst, wenn der Wagen umgemeldet ist, geht die Haftung auf den neuen Besitzer über, weil erst ab dem Moment der Zulassung auf den neuen Besitzer die neue Versicherung des neuen Besitzers in der Pflicht ist.

Wie ist es mit Haftung falls mein Auto Schäden hat, von denen
ich aber nichts weiß?

Davor brauchst Du keine Angst zu haben. Schreibe einfach in den Kaufvertrag rein „Gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“ und fertig ist der Kram. Damit bist Du vor eventuellen Forderungen für verdeckte Schäden sicher.

Was Du allerdings nicht darfst, ist Dir bereits bekannte Schäden arglistig zu verschweigen! Auf Nachfrage des Käufers mußt Du eventuelle frühere reparierte Unfallschäden zum Beispiel angeben. Wenn Du den Wagen als Unfallfrei verkaufen würdest und es stellt sich raus, Du hattest doch einen Unfall damit, dann ist das in der Regel nicht so toll für Dich, weil Du dann den Wagen zurücknehmen müßtest und das Geld wieder los wärst.

Noch Fragen?

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hi!

1.) Der Versicherungsnehmer ist hier nicht wichtig.
2.) Niemals (!!!) ein Auto angemeldet verkaufen.
Melde die Kiste auf alle Fälle ab, bevor Du sie übergibst!!!

Grüße,

Mathias

ich möchte mein Auto Privat verkaufen, nur hab ich ein
„Problem“: Das Auto ist über meinen Vater bei der Versicherung
angemeldet.
Frage: Braucht man die Vollmacht und den Perso auch zur
Abmeldung des Autos oder nur zur Anmeldung?
Was muss ich noch beachten, wenn mein Auto noch angemeldet
verkauft wird?
Reicht es aus, wenn ich auf dem Vertrag den Tag und die
Uhrzeit der Übergabe angebe (wie ist das, wenn der neue
Besitzer einen Unfall baut auf dem Heimweg?)?
Wie ist es mit Haftung falls mein Auto Schäden hat, von denen
ich aber nichts weiß?

Für Hilfe dankbar
anke

Mahlzeit!

1.) Der Versicherungsnehmer ist hier nicht wichtig.

Recht haste :smile:

2.) Niemals (!!!) ein Auto angemeldet verkaufen.
Melde die Kiste auf alle Fälle ab, bevor Du sie übergibst!!!

Sach mal, wie stellst Du Dir das denn vor?
Nicht, das ich Dir nicht Recht geben würde oder ich es nicht auch empfehlenswert finde, Aaaaaber: Ein abgemeldetes Auto ist von Privat so gut wie unverkäuflich. Jedenfalls habe ich die Erfahrung machen müssen. Die potentiellen Käufer sind in der Regel abgeschreckt, weil

  • sie den Weg zum Verkäufer mindestens zweimal machen müssen
  • zusätzlich auch noch zweimal bei der Zulassungsstelle antanzen müssen
  • und letztlich mit einem abgemeldeten Fahrzeug keine Probefahrten erlaubt sind.

Von daher finde ich Deinen Rat ja eigentlich inhaltlich richtig, aber realistisch bzw. praktikabel erscheint mir das nich unbedingt zu sein. Oder?

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

PS: Ich habe aber auch schon die Erfahrung gemacht, das es bitter werden kann, wenn Dein vor Drei Jahren verkauftes und längst vergessenes Auto von der Forstbehörde im Wald gefunden wird… und es immer noch auf Dich zugelassen ist :frowning:

Hallo ihr zwei!

Ich danke euch für eure Hilfe.
Nach stundenlangem Probieren hab ich auch endlich meinen Versicherungsvertreter erreicht.
Der sagte, egal was im Vertrag drin steht: ES BRINGT NICHTS, solange das Fahrzeug nicht umgemeldet is…d.h. ich wär die Dumme!

Also danke nochmal
und
Tschö
anke

ich möchte mein Auto Privat verkaufen, nur hab ich ein
„Problem“: Das Auto ist über meinen Vater bei der Versicherung
angemeldet.
Frage: Braucht man die Vollmacht und den Perso auch zur
Abmeldung des Autos oder nur zur Anmeldung?
Was muss ich noch beachten, wenn mein Auto noch angemeldet
verkauft wird?
Reicht es aus, wenn ich auf dem Vertrag den Tag und die
Uhrzeit der Übergabe angebe (wie ist das, wenn der neue
Besitzer einen Unfall baut auf dem Heimweg?)?
Wie ist es mit Haftung falls mein Auto Schäden hat, von denen
ich aber nichts weiß?

Für Hilfe dankbar
anke

Hi!

1.) Der Versicherungsnehmer ist hier nicht wichtig.

Recht haste :smile:

2.) Niemals (!!!) ein Auto angemeldet verkaufen.
Melde die Kiste auf alle Fälle ab, bevor Du sie übergibst!!!

Sach mal, wie stellst Du Dir das denn vor?

Genau so, wie es am günstigsten ist…

Nicht, das ich Dir nicht Recht geben würde oder ich es nicht
auch empfehlenswert finde, Aaaaaber: Ein abgemeldetes Auto ist
von Privat so gut wie unverkäuflich.

Das gilt wohl nur für 1% der Verkäufe.
Generell ist das kein Thema, dazu unten mehr.

Jedenfalls habe ich die
Erfahrung machen müssen. Die potentiellen Käufer sind in der
Regel abgeschreckt, weil

  • sie den Weg zum Verkäufer mindestens zweimal machen müssen

Das stimmt.

  • zusätzlich auch noch zweimal bei der Zulassungsstelle
    antanzen müssen

Weshalb?

  • und letztlich mit einem abgemeldeten Fahrzeug keine
    Probefahrten erlaubt sind.

Die Probefahrt kann man doch machen, wenn der Wagen noch zugelassen ist. Nur vor der Übergabe melde ich die Autos, die ich verkaufe, grundsätzlich ab.

Das einzige Problem ist hier, dass der Käufer bei Gefallen den Wagen nicht gleich mitnehmen kann.
Er kann jedoch den Kaufpreis bezahlen und den Brief sowie ggf. die Kennzeichen (falls Wohnsitz im selben Zulsassungsbezirk) mitnehmen (Briefübergabe immer(!!!) erst nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises!!!). Damit kann er den Wagen dann bei seiner Zulassungsstelle zulassen, die Kennzeichen ggf. neu erwerben, einen Fahrzeugschein erhalten und dann den Wagen selbst abholen.

Weshalb das zur Unverkäuflichkeit führen sollte ist mir schleierhaft, da das dieselbe Situation wie beim Kauf bei einem Händler ist.

Von daher finde ich Deinen Rat ja eigentlich inhaltlich
richtig, aber realistisch bzw. praktikabel erscheint mir das
nich unbedingt zu sein. Oder?

Natürlich ist es das.
Ich mache das grundsätzlich so und habe bestimmt schon 10 Fahrzeuge so verkauft.

PS: Ich habe aber auch schon die Erfahrung gemacht, das es
bitter werden kann, wenn Dein vor Drei Jahren verkauftes und
längst vergessenes Auto von der Forstbehörde im Wald gefunden
wird… und es immer noch auf Dich zugelassen ist :frowning:

Eben.
Noch besser ist es, wenn der Käufer mit Deiner Zulasnsung und Versicherung in Polen besoffen 3 Leute totfährt.

Daher gibt es hier für mich keine Diskussion:

  • der Wagen muss vor Übergabe abgemeldet werden
  • der Fahrzeuigbrief darf erst nach Erhalt der gesamten(!) Kaufsumme übergeben werden
  • die Daten des Käufers müssen von seinem Ausweis in den Kaufvertrag abgeschrieben werden.
  • Das Datum der Abholung sollte im KV stehen.

Alles andere ist ein Pokerspiel.

Grüße,

Mathias