Mahlzeit!
ich möchte mein Auto Privat verkaufen, nur hab ich ein
„Problem“: Das Auto ist über meinen Vater bei der Versicherung
angemeldet.
Das ist bisher noch kein Problem 
Frage: Braucht man die Vollmacht und den Perso auch zur
Abmeldung des Autos oder nur zur Anmeldung?
Wenn Du die Abmeldung bei der Zulassungstelle meinst, dann brauchst Du dafür nicht den Perso vom Halter. Um ein Auto abzumelden, brauchst Du den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die amtlichen Kennzeichen.
Was muss ich noch beachten, wenn mein Auto noch angemeldet
verkauft wird?
Im Kaufvertrag, der unbedingt schriftlich verfasst werden sollte, sollten folgende Dinge notiert werden:
Name und Anschrift des Käufers
Perso-Nummer des Käufers
Genaue Fahrzeugdaten (inkl. Fahrgestellnummer und Nummer des Fahrzeugbriefes!)
Datum, Ort und genaue Uhrzeit der Übergabe
Was wurde alles übergeben (auch wieviele Schlüssel!)
Am besten, man nutzt dafür ein Standardformular, gibt es zum Beispiel unter http://www.formblitz.de
Enthalten sein sollte auch die Klausel, das der Käufer verpflichtet ist, innerhalb dreier Werktage den Wagen umzumelden!
Wichtig ist, das man sich vom Käufer den Perso geben läßt und dort Name, Adresse und Nummer abschreibt. Vor einer Probefahrt muß man sich zusätzlich den Führerschein zeigen lassen!
Wenn alles erledigt ist, dann empfiehlt sich aus meiner Erfahrung, das man umgehend die Zulassungsstelle und die eigene Versicherung über den Fahrzeugverkauf informiert. Ich halte es meist so, das ich denen sofort nach dem Verkauf den Kaufvertrag per Fax (mit Anschreiben) als Vorabinfo schicke, in dem ich aber auch noch zusätzlich den postalischen Versand ankündige.
Reicht es aus, wenn ich auf dem Vertrag den Tag und die
Uhrzeit der Übergabe angebe
Theoretisch schon, aber…
(wie ist das, wenn der neue
Besitzer einen Unfall baut auf dem Heimweg?)?
Wenn der neue Besitzer einen Unfall verursacht, bevor der Wagen auf ihn zugelassen ist, dann hast Du mit Zitronen gehandelt. Auch wenn Du Deiner Versicherung sofort den Verkauf mitgeteilt hast, so hat die Versicherung eine Nachhaftungszeit von (ich glaube) vier Wochen. Ein Schaden würde in diesem Fall Deinen Schadenfreiheitsrabatt ruinieren. Erst, wenn der Wagen umgemeldet ist, geht die Haftung auf den neuen Besitzer über, weil erst ab dem Moment der Zulassung auf den neuen Besitzer die neue Versicherung des neuen Besitzers in der Pflicht ist.
Wie ist es mit Haftung falls mein Auto Schäden hat, von denen
ich aber nichts weiß?
Davor brauchst Du keine Angst zu haben. Schreibe einfach in den Kaufvertrag rein „Gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“ und fertig ist der Kram. Damit bist Du vor eventuellen Forderungen für verdeckte Schäden sicher.
Was Du allerdings nicht darfst, ist Dir bereits bekannte Schäden arglistig zu verschweigen! Auf Nachfrage des Käufers mußt Du eventuelle frühere reparierte Unfallschäden zum Beispiel angeben. Wenn Du den Wagen als Unfallfrei verkaufen würdest und es stellt sich raus, Du hattest doch einen Unfall damit, dann ist das in der Regel nicht so toll für Dich, weil Du dann den Wagen zurücknehmen müßtest und das Geld wieder los wärst.
Noch Fragen?
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.