Privater Autoverkauf

Hallo,

wenn man privat ein Auto verkauft, ist man dann dazu verpflichtet, ungefragt auf Unfallvorschäden des Autos hinzuweisen?
Muß man Unfallvorschäden in den Kaufvertrag schreiben, auch wenn der Käufer nicht danach gefragt hat?

Viele Grüße
Martin

Hallo Martin

Wenn Du einen Funken Anstand hast: Ja.

Alles andere kann Dir Probleme machen, wenn der neue Besitzer z.B.
mal selber einen Unfall haben sollte und Vorschäden entdeckt werden.

Gruss
Heinz

Hallo,

Ergänzung: der Anstand gebietet es, das Recht verlangt es!

Auch wenn der Wagen nach einem Unfall einwandfrei wiederhergestellt wurde, ist er fehlerhaft. Guckst Du: http://www.rechtsanwalt.com/de_DE/urteil/unternehmer…

Viele Grüsse
T.

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Danke für die Antworten.

(beim Link ging es allerdings um einen Händler :wink: )

Dann werde ich gleich in der Annonce dazu schreiben, daß der Wagen einen Unfall hatte.

Viele Grüße
Martin