Privater Darlehensverteg mit insolventem Vater

Hallo liebe Sachkundige,

Meine Freundin hat folgendes Problem: Vor ein paar Jahren wurde ihr Vater insolvent, seine Firma war pleite und ein Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Er mußte seine Eigentumswohnung verkaufen, da das aber nicht so schnell über die Bühne ging, hat er sich, um den finanziellen Engpass zu überbrücken, Geld von seinen Kindern geliehen. Für diese Darlehen gibt es Verträge, in denen Fristen, Summen und Zinsen vermerkt sind. Die Überweisungen meiner Freundin an ihren Vater und seine fristgerechten Rückzahlungen mit Zinsen sind durch die Kontoauszüge dokumentiert. Soweit ich weiß, hat er das Geld zurückgezahlt, als die Wohnung verkauft war. Durch dieses Darlehen hat sich also an der Vermögensmasse, die auf die Gläubiger verteilt wird, nichts geändert. Soweit verstehe ich das mit meinem normalen Rechtsempfinden.

Nun wird den Kindern aber unterstellt, dass es keine Darlehen gegeben habe und der insolvente Vater Geld beiseite schaffen wollte, so würde ich das ausdrücken. Die Kinder hätten ihm also nicht wirklich das Geld geliehen, das er ihnen am Ende der Darlehenslaufzeiten überwiesen hat. Und deshalb will man das Geld jetzt von den Kindern zurück, dazu gibt es einen Klageentwurf mit viel Paragraphenchinesisch.

Eine frühere Forderung nach Zahlung hatte meine Freundin mit Verweis auf die Verträge (die m. W. mit einem Anwalt entworfen wurden) und Kontoauszüge zurückgewiesen (nach Beratung mit einer befreundeten Anwältin), diese hat die Gegenseite vorliegen, trotzdem wird behauptet, die Darlehen hätte es nicht wirklich gegeben, und jetzt kommt vom Gericht dieser Klageentwurf.

Das ist von mir jetzt natürlich sehr einfach und aus Sicht des Laien dargestellt, insofern muß ich meine Frage auch eher allgemein halten: Haben sich Vater und Kinder im Prinzip korrekt verhalten? Wie kann die Gegenseite ihre Unterstellung überhaupt glaubhaft machen, bzw eine Erfolgschance für eine Klage sehen?

Danke und Grüße, Canaletto

Nein !

Ich verstehe überhaupt nicht, wofür dieser „Kredit“ sein sollte. Wofür brauchte der Vater das Geld ? Was hat das mit dem Verkauf der Whg. zu tun ?
Er war insolvent und ein Insolvenzverwalter hat die Abwicklung seines Geschäftes übernommen. Offenbar gehörte die Wohnung zum Geschäftsvermögen. Dann hätte doch der Insolvenzverwalter die Whg. zu Geld machen müssen.
Wie kann denn ein Insolventer noch einen Kredit aufnehmen und vor allem (so wie hier beschrieben) ihn auch zurückzahlen ?
Das ist ausdrücklich verboten in einer Insolvenz.

Freundin soll zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Offenbar geht es ja hier um einen Strafvorwurf oder nicht ? Betrug ? Beihilfe zum Betrug ?

MfG
duck313

Hallo duck313,

Danke für Deine Antwort. Was ich weiß , ist folgendes: Die Darlehen wurden gewährt zur „privaten Schuldentilgung“, die Firma war eine GmbH. Die Wohnung wurde verkauft, die Eltern konnten sie sich nicht mehr leisten, die war noch nicht ganz abbezahlt. Da sie nicht schnellstmöglich verschleudert werden sollte, hat der Verkauf etwas gedauert. Wenn man nichts verdient, braucht man Geld, also hat er es sich ganz offiziell mit Verträgen geliehen, damit kein Verdacht von Mauscheleien entsteht. In den Verträgen steht außerdem, dass die Kinder keine Ansprüche auf den Erlös des voraussichtlichen Wohnungsverkaufs haben. Genauer kann ich es nicht beschreiben, so habe ich es mitbekommen.

Es wird jetzt unterstellt, die durch Kontoauszüge nachweisbaren Überweisungen (Tochter an Vater) würden gar nicht die Darlehen betreffen, dann heißt es sogar, sie seien nicht tatsächlich geleistet worden. Der Vater habe die Gläubiger vorsätzlich benachteiligen wollen und die Kinder seien Mitwisser dieses Vorsatzes, ist ein weiterer Vorwurf. Wo da der Strafvorwurf ist, weiß ich nicht, es geht ja darum, das die sich das Geld von den Kindern zurückholen wollen, was sie angeblich nicht dem Vater geliehen haben sollen.

Dass man jemandem, der zahlungsunfähig ist und eine finzielle Durststrecke hat, Geld leiht, insbesondere in der Familie, scheint für mich ein völlig naheliegender und menschlicher Vorgang, es offiziell mit Vertrag und per Überweisung abzuwickeln, macht auf mich überhaupt keinen betrügerischen Eindruck, eher das völlige Gegenteil.

Nunja, zum Anwalt müssen wir sowieso, ich wollte mal schauen, ob hier jemandem was dazu einfällt.

Grüße, Canaletto

Update meiner Recherchen:

Die Darlehen sind 2010/11 gewährt bzw überwiesen und 2012 zurückgezahlt worden, die Insolvenz wurde 2013 beantragt. Die Kinder haben dem Vater also VOR dem Insolvenzverfahren Geld geliehen, nicht währenddessen.

Bitte zu entschuldigen, dass ich diese Info bisher nicht weitergegeben habe, das ändert die Einschätzung der Situation, oder?

Nicht wesentlich.
Es käme darauf an ob die Situation der Firma bereits absehbar überschuldet war und man schon früher hätte Insolvenz anmelden müssen.
Und vor allem ob auch die Kinder das hätten erkennen können.

Aber hier können wir das nicht klären.
Geht zum Anwalt und lasst euch beraten und rechtlich vertreten.

Wer auch immer anführt, der Privatkredit sein nur vorgetäuscht um den Gläubigern Geld vorzuenthalten muss das auch beweisen.

Lies das mal in Ruhe durch und frage Dich dann selbst:
Wie kann jemand der nichts verdient einen Privatkredit der Kinder zurückzahlen, wenn nicht aus dem Erlös der Wohnung ?
Ich finde das etwas seltsam.
Keine Einnahmen = keine Rückzahlung.

Und deshalb kann so ein Vorwurf schon entstehen, dieser Kredit und die schnelle Rückzahlung sind auffällig. Woher soll das Geld gekommen sein ?
Und was hat man mit dem Geld der Kinder gemacht ?

Hallo duck313,
ich steige selber erst so langsam dadurch, was damals eigentlich genau abgelaufen ist, Daten und Fristen spielen eine Rolle, wer wann welches Geld bekommen hat, wer wann was gewußt hat etc… Meine Freundin hat schlicht im guten Glauben gehandelt, dem Vater aus finanzieller Klemme zu helfen, in seine ganzen Transaktionen war sie nicht involviert, ob Insolvenz schon zu befürchten war, da hat sie sich keine Gedanken gemacht. Die Kläger wollen auf die Mitwisserschaft an bewußter Gläubigerbenachteiligung hinaus und dass die Darlehen nicht echt waren. Das müssen sie beweisen, die Frage ist, wie man ggf einen Richter überzeugt, dass sie das eigentlich nicht können.
Anwaltliche Hilfe ist angefragt, wir müssen da halt durch.
Danke und Grüße, Canaletto