Privater Darlehensvertrag

Vor 4 Jahren hat jemand mit seinen Eltern einen privaten Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Eltern sind der Darlehensnehmer.
Inklusive der sonstigen Kapitalerträge kam man im letzten Jahr auf Einnahmen aus Kapitalerträgen von knapp 3100 Euro in 2010 waren es 3200 Euro. Vom Finanzamt wurden bei der Berechnung der Einkommenssteuer in 2010 lediglich die Einnahmen der Kapitalerträge von den anderen Sparverträgen (Bank) in Höhe von 1200 Euro angesetzt. Die Zinserträge aus dem privaten Darlehen mit den Eltern in Höhe von 2000 Euro wurden nicht herangezogen. Für 2011 hat man dem Finanzamt die gleichen Angaben gemacht, lediglich keine Kopie des Darlehensvertrags beigefügt. Auf dem Steuerbescheid für 2011 sind jetzt die vollen Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 3160 Euro angesetzt und nicht die Zinsen des privaten Darlehens außer Acht gelassen. Plötzlich soll über 500 Euro mehr an Einkommenssteuer gezahlen werden. Hat das Finanzamt ggf. nicht beachtet, dass es sich um ein Privatdarlehen mit den Eltern handelt oder hat sich hier ein Gesetzt seit 2011 geändert?

Hallo!

Auch Zinsen aus einem Privatdarlehen sind steuerpflichtig. Die Steuerpflichtigen haben Jahrelang einfach „Glück gehabt“ dass das Finanzamt vergessen hat die Zinsen zu versteuern.

gruß

derschwede77

Vor 4 Jahren hat jemand mit seinen Eltern einen privaten
Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Eltern sind der
Darlehensnehmer.
Hat das Finanzamt ggf. nicht beachtet, dass es sich um ein :stuck_out_tongue:rivatdarlehen mit den Eltern handelt oder hat sich hier ein Gesetzt :seit 2011 geändert?

Auch die Zinserträge aus einem Privatdarlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gem. §20 EStG versteuert werden müssen, d.h. mit der EStE ist auch die Anlage KAP einzureichen.
Das galt auch schon für die EStE 2010.
Entweder wurden die Zinserträge für 2010 aus dem Privatdarlehen nicht angegeben oder das FA hat fehlerhaft gearbeitet.
Ein Anruf beim zuständigen FA könnte sicher schnell für Klarheit sorgen. :wink: