Privater Darlehensvertrag - Darlehensnehmer verkauft Sicherheit

Hallo Zusammen,
folgender (hypotetischer) Fall. Eine Privatperson A gewährt einer anderen Privatperson B ein privates Darlehen. Im Darlehensvertrag wird ein Verwendungszweck festgehalten (die Anschaffung eines gebrauchten KFZ). Als Sicherheit wird folgendes im Vertrag formuliert:

  1. Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten:

  2. Zunächst überträgt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:
    „Das aus dem Verwendungszweck dieses Darlehensvertrages beschaffte KFZ“

  3. Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer das Recht, die genannten Gegenstände für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.

Nun erfährt A durch einen dritten folgende (belastbare) Fakten:
Zum einen wurde A hinsichtlich des Kaufpreises getäuscht. Tatsächlich hat B das Fahrzeug zu ca. 2/3 des Kaufpreises erworben als es gegenüber A angegeben wurde.
Person B hat ohne des Wissens A das Fahrzeug verkauft und hiermit einen Gewinn erziehlt (ca. 1/3 des tatsächlichen Kaufpreises. B hat sich danach ein anderes Fahrzeug angeschafft (Wert unbekannt).

Fragen:
Da ein Verwendungszweck im Vertrag genannt war; Hätte B die Differenz vom Darlehensvertrag zum tatsächlich bezahlten Kaufpreis unaufgefordert zurückgeben müssen? Kann man hier Betrugsabsichten unterstellen da B gegenüber A nach dem Kauf angab der Anschaffungspreis hätte knapp unter dem Darelehensbetrag gelegen und der Rest wäre für Kaufnebenkosten drauf gegangen?
War bzw. ist die Formulierung zur Sicherheit „Das aus dem Verwendungszweck dieses Darlehensvertrages beschaffte KFZ“ rechtsicher, auch wenn hier kein konkretes Auto z.B. durch Nennung der Fahrgestell-Nr benannt wurde? (Es sei hierbei erwähnt das zum Zeitpunkt der Darelehensgewährung noch kein bestimmtes KFZ feststand, sondern B sich nach der Darehensgewährung erst auf die Suche machte - so wurde es jedenfalls gegenüber A kommuniziert)

Ist es richtig das B das Auto hätte gar nicht verkaufen dürfen? Welche rechte hat A nun? Kann A sich an den neuen Käufer wenden, falls er Diesen in Erfahrung bringen kann, und das Fahrzeug zurück fordern? Kann A hierbei, z.B. für die Ermittlung des neuen Käufers auf Hilfe der Behörden (z.B. Polizei, Zulassungstelle) hoffen?

Wie verhält sich A nun richtig, damit der Vertrag nicht seine Gültigkeit verliert bzw. A nun keine Nachteile, wie z.B. die Fortführung des Vertrages ohne Sicherheit, hinnehmen muss?
Sollte A den Kreditvertrag auf Grund des obigen Sachverhaltes kündigen? Zur Kreditwürdigkeit von B ist A nun sehr verunsichert.

Mit freundlichen Grüßen…

Ja- und jeder vernünftige Geldgeber hätte sich den Kfz-Brief ( neu Zulassungsbescheinigung, Teil II) aushändigen lassen.
So wie es jeder Händler bei Kreditkauf oder Leasinggeber macht)

Nein, der Käufer hat ja in gutem Glauben gekauft. Von ihm kann man das Auto nicht zurückverlangen (anders bei Diebstahl).

Kündige den Kredit. Dann ist die Summe sofort fällig.
Natürlich wird die Person weder zahlen können noch wollen.

Das kann dann schlecht aussehen.

Frage: Ist denn etwas zu holen ? Hat er Arbeit/Einkommen über der Pfändungsgrenze, hat er Eigentum, Haus/Wohnung ?
Wohl alles negativ.

Kann schlicht bedeuten, Geld ist pfutsch und man müsste für ungewissen Erfolg nochmal Geld ausgeben (Mahnbescheid, Zahlungsklage, Zwangsvollstreckung…)
Alles Kosten, die man mind. vorstrecken muss und nur hoffen kann der Schuldner kann auch die zurückzahlen.

Anzeige wegen Betruges ?
Möglich, aber die bringt außer möglicher Genugtuung ( oder kleinlicher Rache) nichts. Jedenfalls kein Geld zurück.

MfG
duck313

Hm, Danke für die Antwort.
wahrscheinlich ist bei Kündigung nichts sofort zu holen. Noch ist B dem A noch keine Rate schuldig geblieben, allerdings war auch noch keine fällig. A hofft irgendwie noch dass B seinen Verplichtungen nachkommt. Hat allerdings Sorge, dass wenn er jetzt nicht reagiert, später keine Sicherheit mehr zu haben. Dabei geht es wohl weniger um den materiellen Wert der Sicherheit als das probate Mittel einen gewissen Druck erzeugen zu können in dem man B den fahrbaren Untersatz unter dem Hintern weg zieht. Wie steht es mit dem neu angeschafften KFZ. Kann das automatisch an die Stelle des 1. Fahrzeugs treten? Oder müsste ich dazu Kündigen und ggf. einen neuen Vertrag aushandeln? Frage geht natürlich auch an alle anderen Leser die etwas beitragen können…

Es geht doch hier um die „Vernichtung der zugesagten Sicherheit“ !
Du hast ja gar keine Sicherheit mehr. Pfutsch !

Das allein wäre ein Kündigungsgrund. Übrigens auch der Kauf für deutlich weniger als die Kreditsumme .

Hast du den Schuldner schon einmal daraufhin angesprochen ?

Ich bin nicht sicher, ob das 2. Auto nun als Sicherheit dienen kann und ob das mit dem Vertragstext umfasst ist.

Es ist ja nicht das was mit dem Kredit abgeschafft wurde, nicht direkt, allenfalls indirekt.

Verlange doch den Kfz-Brief als Sicherheit.

Tja, A ist nun ein wenig in der Zwickmühle… Geht er jetzt auf Konfrontation steigt die vermutlich die Wahrscheinlichkeit das B seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (A hat schon öfters erlebt, nicht nur aus eigener Erfahrung, dass ein Konflikt beim Schuldner oft zu der Haltung „Versuch doch dir was bei mir zu holen“ führt). Gerne würde sich A erstmal die Option offen halten, sofort unter den oben gennanten Gründen zu Kündigen, falls es zu Problemen mit der Rückzahlung kommt. Dafür dürfte A wohl erst kurz vor der tatsächlichen Kündigung offiziell Kenntnis von den obigen Umständen erlangt haben, oder? Andernfalls würde ihm wohl unterstellt werden die obigen Umstände gebilligt zu haben. Sehe ich das richtig?
Jetzt möge bitte nicht damit argumentiert werden das bei Zahlungsverzug ohnehin gekündigt werden kann, das könnte sich dann evtl. hinziehen. Hierzu ergibt sich auch gleich noch eine weitere Frage (auch wenn ich dies erneut in einem Kommentar mache, richtet sich die Frage wieder an alle). Als ein wichtiger sofortiger Kündigungsgrund für den Darelehensgeber wurde folgendes Formuliert:
wenn der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat: Eine
Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen liegt insbesondere vor, wenn der
Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei
Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet.

Heisst das dass der Darlehensnehmer in Summe mit durchaus mehr als 2 Monatsraten säumig sein darf solange halt nicht 2 aufeinaderfolgende Raten ausbleiben?

Im Moment denkt A es währe besser witerhin das KFZ des B als Sicherheit zu haben… Und er würde gerne im Falle von Problemen die obengennanten Probleme aus dem Hut zaubern, sobald es zum Konflikt kommt. Ich befürchte das wäre nicht ganz sauber - soll aber nur dazu dienen wenn sich der Schuldner auch (weiterhin) nicht ganz sauber verhällt, sofort Kündigen zu können.

Wenn noch jemand Anderes etwas zu dieser Frage beisteuern könnte wäre ich sehr dankbar.

Hallo!

„Aufeinanderfolgende Raten“ bedeutet, dass der Darlehensnehmer seiner Pflicht nachkommt, wenn er überhaupt nur jede zweite Rate zahlt. War das wirklich beabsichtigt?

Gruß
Wolfgang

Danke für die Antwort. Das habe ich befürchtet. Beabsichtigt war das so natürlich nicht. Deshalb möchte A sich ja auch die Hintertür der sofortigen Kündigung (unter Anführung der obigen Fakten) offen halten, falls es zu inakzeptablen Unregelmäßigkeiten in der Rückzahlung kommt.

Noch eine hypothetische Frage zu dem Gewinn den B mit dem Verkauf erziehlt hat:
Wäre es denkbar dass dieser Gewinn A zusätzlich zur Darlehenssumme zusteht da B ja im Prinzip das Eigentum von A verkauft hat?

Das hat A doch aber gerade nicht. Nicht ohne den Kfz-Brief in Händen.

Und auch nicht wenn das Kfz sonst wie abhanden kommt. Eine Kaskoversicherung wird wohl aus Kostengründen nicht bestehen. Also wäre die Sicherheit gar nichts wert, wenn Wagen verunglückt oder gestohlen würde.
Oder ?

Aber Du hast doch selbst gesagt dass Du nicht sicher bist ob das 2. Auto als Sicherheit dienen kann und ob das mit dem Vertragstext umfasst ist. Es bleibt also noch eine gewisse Hoffnung dass das der Fall ist. Ich denke nicht das der Besitz der Zulassungbescheinigung Teil 2 hier ausschlaggebend ist. Ich habe auch in diesem Zusammenhang schon vor Jahren einmal gehört das der Besitzer der Zulassungbescheinigung Teil 2 nicht mehr automatisch als der Besitzer gilt. Da hat sich, so meine ich mich zu errinnern, mal etwas in der Rechtsprechung geändert. Ich glaube das war im (zeitlichen) zusammenhang als sich die Papiere änderten (u.a. von Fahrzeugbrief auf Zulassungbescheinigung Teil 2). Für die weiteren Risiken die Du anführts würde der Besitz der Zulassungbescheinigung auch nichts bringen. Wohl aber die folgende Vertragsklausel zur außerodentlichen Kündigung durch den Dahrlehensgeber:
„wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten
Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird.“

Natürlich hätte der Darlehensnehmer das 1. Fahrzeug wohl schwer bis gar nicht verkaufen können, wenn A sich die Zulassungsbescheinigung hätte aushändigen lassen. Nun ist es leider wie es ist, und gerade deshalb wäre es von großem Interesse ob das neue Fahrzeug an Stelle des 1. Fahrzeuges in Punkto Sicherheit tritt. Vielleicht ist A dadurch bezügl. der Sicherheit sogar besser gestellt, da das 2. Fahrzeug vom Wert her nun deutlich näher an den Darlehensbetrag heran kommt. Zum einen besteht die Hoffnung das der erzielte Gewinn aus dem 1. Verkauf in das 2. Fahrzeug geflossen ist. Zum Anderen besteht ja auch noch die Hoffnung das der Darlehensnehmer nicht sofort säumig wird. 3-4 bezahlte Raten und evtl. deckt der Fahrzeugwert dann den noch offenen Dahrlehensbetrag ab. Natürlich wird A versuchen auf gütlichem Wege in den Besitz der Zulassungbescheinigung Teil 2 zu kommen. Aber dazu denkt er gerade über den richtigen Weg nach. Natürlich ist A im Moment auch „angepiss…“. Trotzdem versucht er er erstmal die Säbel zu schärfen bevor er irgendwann mit ihnen rasseln geht… Ich denke es ist vielleicht schlauer B mit einer ähnlichen List zu begenen als gleich auf Frontalangriff zu gehen. Z.b. wird B bestimmt irgendwann mal um die mündlich zugesicherte Stundung/Verringerung einer Rate bitten. Dann wird A z.B. um die „Papiere“ bitten.
Ich denke auch das es B schwer haben dürfte erneut einen Darlehensgeber zu finden um sich z.B. ein weiteres Auto kaufen zu können, wenn A im das Fahrzeug unterm Hintern wegzieht wenn B nicht regelmäßig zahlt. B benötigt ein Fahzeug nämlich dringend. Daher halte ich es nun mal für die beste Motivation für B regelmäßig zu zahlen, sofern ansonsten die Gefahr besteht künftig Bus und Bahn zu fahren. Auch wenn A nun Kündigen würde, wäre es unheimlich wichtig zu wissen ob das 2. Fahrzeug an die des 1. getreten ist. Wie wird wohl sonst die Motivation bei B sein, wenn nichts zu holen ist , weil Fahrzeug keine Sicherheit mehr ist und weil sonst kein Vermögen vorhanden. Sorry für die teilweisen langen Ausführungen, aber A möchte nur in Erfahrung bringen welche Waffen er hat - im Moment nur als Vorbereitung falls es zu Eskalation kommt.

hi

das nicht, ABER ohne diese kann das Auto trotzdem nicht weiterverkauft werden … d.h. es bleibt als „Sicherheit“ bestehen

Gruß h.