Hallo Zusammen,
folgender (hypotetischer) Fall. Eine Privatperson A gewährt einer anderen Privatperson B ein privates Darlehen. Im Darlehensvertrag wird ein Verwendungszweck festgehalten (die Anschaffung eines gebrauchten KFZ). Als Sicherheit wird folgendes im Vertrag formuliert:
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Der Darlehensnehmer gewährt dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten:
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Zunächst überträgt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer sicherungshalber das Eigentum an folgenden Gegenständen auf den Darlehensgeber:
„Das aus dem Verwendungszweck dieses Darlehensvertrages beschaffte KFZ“ -
Der Darlehensgeber gestattet dem Darlehensnehmer das Recht, die genannten Gegenstände für den gewöhnlichen Gebrauch weiterhin zu nutzen.
Nun erfährt A durch einen dritten folgende (belastbare) Fakten:
Zum einen wurde A hinsichtlich des Kaufpreises getäuscht. Tatsächlich hat B das Fahrzeug zu ca. 2/3 des Kaufpreises erworben als es gegenüber A angegeben wurde.
Person B hat ohne des Wissens A das Fahrzeug verkauft und hiermit einen Gewinn erziehlt (ca. 1/3 des tatsächlichen Kaufpreises. B hat sich danach ein anderes Fahrzeug angeschafft (Wert unbekannt).
Fragen:
Da ein Verwendungszweck im Vertrag genannt war; Hätte B die Differenz vom Darlehensvertrag zum tatsächlich bezahlten Kaufpreis unaufgefordert zurückgeben müssen? Kann man hier Betrugsabsichten unterstellen da B gegenüber A nach dem Kauf angab der Anschaffungspreis hätte knapp unter dem Darelehensbetrag gelegen und der Rest wäre für Kaufnebenkosten drauf gegangen?
War bzw. ist die Formulierung zur Sicherheit „Das aus dem Verwendungszweck dieses Darlehensvertrages beschaffte KFZ“ rechtsicher, auch wenn hier kein konkretes Auto z.B. durch Nennung der Fahrgestell-Nr benannt wurde? (Es sei hierbei erwähnt das zum Zeitpunkt der Darelehensgewährung noch kein bestimmtes KFZ feststand, sondern B sich nach der Darehensgewährung erst auf die Suche machte - so wurde es jedenfalls gegenüber A kommuniziert)
Ist es richtig das B das Auto hätte gar nicht verkaufen dürfen? Welche rechte hat A nun? Kann A sich an den neuen Käufer wenden, falls er Diesen in Erfahrung bringen kann, und das Fahrzeug zurück fordern? Kann A hierbei, z.B. für die Ermittlung des neuen Käufers auf Hilfe der Behörden (z.B. Polizei, Zulassungstelle) hoffen?
Wie verhält sich A nun richtig, damit der Vertrag nicht seine Gültigkeit verliert bzw. A nun keine Nachteile, wie z.B. die Fortführung des Vertrages ohne Sicherheit, hinnehmen muss?
Sollte A den Kreditvertrag auf Grund des obigen Sachverhaltes kündigen? Zur Kreditwürdigkeit von B ist A nun sehr verunsichert.
Mit freundlichen Grüßen…