Meine Frage:
Wir mit einem Freund haben vor, einen Darlehensvertrag zu unterschreiben welches in Griechenland eingesetzt wird. Die Frage ist: da die Griechen manchmal sich kompliziert in Fragen Papierkram anstellen und sehr gerne alles beglaubigen usw, gibt es vielleicht ein Gesetz worauf man sich beziehen kann und in diesem Vertrag reinschreibt ungefär so: " laut dem deutschem Gesetz §…so-und-so…, ist dieser Vertrag ohne notarielle Beglaubigung gültig". Gibt es sowas…? Vielen Dank ツ
Hallo!
Das setzt voraus, dass deutsches Recht gilt, dass man auf deutsches Recht verweisen kann. Und es gibt da keinen eigenen Paragraphen dafür, sondern das ergibt sich aus dem Prinzip der Formfreiheit.
Rechtspraktisch verstehe ich das Problem aber nicht ganz, denn wenn jemand eine Unterschrift beglaubigt abgeben will, dann spricht ja nichts dagegen, das auch zu tun. Sind ja für beide Seiten Vorteile und eine Beglaubigung kostet auch nicht viel und ist kein großer Aufwand.
Gruß
Tom
Danke für die Antwort!
Die Beglaubigung ist ja auch kein Thema. Die Frage ist, wie man das für jeden verständlich machen kann dass es deutsches Recht gilt. Oder ist es in der Rechtswelt wirklich selbsverständlich dass es das Recht von dem Land wo der Vertrag abgeschlossen wird, gilt…? Würde dann ein Satz am Ende „Es gilt deutsches Recht“ überflüssig sein…?