Privater Darlehensvertrag kündbar?

Hallo Liebe wer-weiß-was Gemeinde,

folgender Sachverhalt, ich habe Anfang letzten Jahres eine Eigentumswohnung erworben, bei der Finanzierung hat mir die Mutter meiner damaligen Freundin ein Privatdarlehen gegeben (wurde schriftlich in einem privaten Kreditvertrag festgehalten - Verzinsung 4%, mtl. Zinszahlung, 6 Jahre Laufzeit, endfällig). Ich habe Ihr zur Sicherheit eine Grundschuld über die jew. Kreditsumme eintragen lassen im Grundbuch.

Inzwischen bin ich von meiner damaligen Freundin getrennt und die Mutter versucht einem mit allen Mitteln das Leben zur Hölle zu machen.

Ich habe jetzt nämlich einen Brief bekommen, indem Sie davon spricht „zu prüfen von meinem 6-Monatigen Kündigungsrecht laut Notariatsvertrag Gebrauch zu machen.“

  1. Frage:
    Was meint sie damit? Der private Darlehensvertrag hat ja nichts mit dem Notar zutun. Oder bezieht sie sich auf die Grundschuld?

  2. Frage:
    Welche Probleme kann sie mir mit der Grundschuld/Kreditvertrag bereiten?

Dazu muss man noch sagen dass ich immer die Raten pünktlich überwiesen habe. Und das auch weiterhin tun werde.

Ich hoffe auf Ihre/Eure Hilfe, ich bin langsam echt verzweifelt

Gruß
Flo

Hallo,
ich meine, dass auch beim privaten Darlehen das selbe gilt wie bei Bankdarlehen: Kündigung nur aus wichtigem Grund, wie z.B. Nichtzahlung der Raten.
Es sei denn, es sind andere Gründe schriftlich vereinbart - wie z.B. Rückzahlung bei Trennung o.ä.
Wenn während der Laufzeit lt. dem Vertrag ein beiderseitiges oder auch einseitiges Kündigungsrecht mit 6 Monaten Frist vereinbar ist, dann kann sie dies tatsächlich wahrmachen - so lange sie jedoch „prüft“ und die Kündigung nicht schriftlich ausspricht, ist m.E. alles in Ordnung!
Vorsichtshalber vielleicht mal bei frag-einen-anwalt.de fragen.
Viele Grüße
Heinz
hs-baufinanzierung.de

Hallo Floh,

zu einzelnen Rechtsfragen darf nach dem Rechtsberatungsgesetz nur ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Ich warne zudem vor rechtlichen Meinungen gut meinender Zeitgenossen ohne entsprechende Qualifikation.

Als: Ab zum Anwalt und um Rat fragen.

Mit besten Grüßen

Steffen Etzel

Hallo,
das ist eine juristische Frage, die ohne Studium der zugrundeliegenden Unterlagen / Verträge nicht beantwortet werden kann.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo Flo,

tut mir leid, aber da bin ich überfragt.
Spontan würde ich sagen, dass, solange Du Dir nichts zuschulden kommen lässt (also die Raten weiterhin pünktlich zahlst), kann sie meiner Meinung nach nichts machen. Der Vertrag ist ja bestimmt nicht abhängig gemacht worden von der Beziehung zwischen Dir und ihrer Tochter. Oder enthält er eine solche Klausel?

Andererseits würde ich persönlich, um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, die Grundschuld umfinanzieren und an eine Bank abtreten lassen. Dann hättest Du mit der Familie Deiner Ex-Freundin nichts mehr zu tun und müsstest Dir keine dummen Sprüche anhören.

Aber das sind so Fragen, die Du hast, da kann ich Dir keine rechtliche Auskunft geben.

Trotzdem weiterhin viel Erfolg
Grüße von der Blonden

Sofern Sie die Bedingungen des Darlehensvertrages erfüllen und darin kein vorzeitges Sonderkündigungsrecht zu Gunsten des Darlehensgebers vorgesehen ist, besteht auch kein Anlaß zur Kreditkündigung. Würde eine solche Kündigung erfolgen, so wäre dies eine „Kündigung zur Unzeit“ und damit nicht zulässig. Das Grundpfandrecht an sich stellt lediglich eine Sicherheit für den Darlehensvertrag dar, die auf Ihrem Grundbesitz als Pfandrecht zu Gunsten des Darlehensgebers eingetragen ist. Gibt der Darlehensgeber diese Sicherheit einseitg auf, käme dies einer Freigabe des Grundpfandrechtes ohne Einfluß auf den ordnungsgemäß bedienten Kreditvertrag gleich; das Darlehen wäre damit künftig lediglich „blanco“ besichert". Sollte der Darlehensgeber die Sicherheit grundlos kündigen und aus der Urkunde die Zwangsvollstreckung aus einer Laune heraus betreiben, so steht Ihnen das Rechtsmittel der Vollstreckungsgegenklage unter Hinweis auf das ordnugnsgemäß bediente Darlehen frei, was mit nicht unerheblichen Kosten für den Inhaber des Grundpfandrechtes verbunden ist. Da liegen persönliche Nicklchketien vor, die nicht Gegenstand des Darlehensvertrages sind! Mein Tipp wäre, prüfen Sie doch Ihrerseits mal, ob im Hinblick auf die derzeit noch recht niedrigen Zinsen eine mögliche vorzeitige Ablösung des Darlehens durch eine konventionelle Bankfinanzierung möglich ist. achten Sie dabei nur darauf, das die Tocheter des Beschlußorgans nicht wieder Ihre Verlobte ist!
Machen Sie sich unabhängig und bleiben Sie das auch - zumindest in finanziellen Dingen!

Individuelle Rechtsberatung kann nur ein Anwalt leisten.
Gehe einfach mal zu einer Erstberatung und vereinbare vorher einen Festpreis (kostet ca. 100-200€).

Ohne die Verträge zu prüfen, kann niemand etwas genaues sagen.

Wenn der Vertrag keine Lüken aufweist und Du immer pünktlich zahlst, kann Sie Dir gar nichts. Weiss jetzt nicht ob ich Dich richtig verstehe, will Sie den gesamten Restbertrag sofort zurück? Wenn dem so ist und das laut vertrag rechtens ist, müsstest Du umschulden. Gut bei 4% für ein Immobiliendarlehen kannst Du da nichts verlieren. Das bekommst Du im moment bestimmt noch günstiger. Schau sonst mal hier http://www.finanzhelfer.com/finanzierung/immobilienk…
Grüsse

Antwort:
Ein Darlehensvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und kann regelmäßig einseitig nicht ohne wichtigen Grund (Falschangaben, Nichtzahlung Raten usw.) gekündigt werden, es sei denn, dieses Recht hat sich der Darlehensgeber ausbedungen.

Lese also Deinen Darlehensvertrag genau durch, ebenso wie die Grundschuldbestellungsurkunde und melde Dich dann wieder.

Gruß Bracco

Hallo Flo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich würde es bei dem Notar versuchen, der damals die Eigentumswohnung protokolliert hat. Er hat ja alle Unterlagen (Kaufvertrag und Grundschuld) und kann bestimmt weiterhelfen.

Viel Glück
Melanie

Hallo,

also, sofort zum Rechtsanwalt damit -> schaut nach mächtig Ärger aus.
Ein Privatkreditvertrag ist genau so gültig, wie der mit einer Bank (ist im BGB geregelt usw.)
Wenn du deine Raten etc. immer pünktlich bezahlt hat, wird dies nicht so ohne weiteres gehen, diesen Kreditvertrag zu kündigen.
->dringend zum Anwalt (der sich damit auskennt) damit.

Gruß
Martin
http://www.marcoxa-beamtenkredit.de/

Hallo,
laß bitte den Vertrag vom Anwalt prüfen.
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten und können nihct ohne weiteres gekündigt werden, nur weil man „keine Lust mehr“ darauf hat.
Gruß
Jürgen

Hallo Flo,

sorry hab mein Passwort verlegt gehabt !! Hoffe es sind einige brauchbare Antworten angekommen, ich hätte leider nicht wirklich brauchbar antworten können.

Liebe Grüße

Tina

Sorry, das sind rein juristische Fragen. Da kann ich nicht weiterhelfen.