Privater Eigentumsvorbehalt?

Hallo liebe www-ler,

gibt es den privaten Eigentumsvorbehalt?
Hintergrund: man leiht einem Familienmitglied Geld, damit der sich eine größere Anschaffung leisten kann. Vereinbart werden monatliche Rückzahlungen von einer festen Summe. Das klappt 3 Mal, danach bleibt die Kohle aus. Nachfragen warum, wieso + weshalb nichts kommt sind zu dem Zeitpunkt noch glaubhaft, stellen sich aber heute im Nachhinein als Lügen heraus.

Seit über 10 Monaten keine Kohle mehr gesehen und seit über 5 Monaten keinen persönlichen (inkl. telefonischen) Kontakt mehr gehabt, weil der Schuldener einem ausweicht bzw. sich telefonisch verleugen lässt.
Kann ich die Herausgabe der gekauften Gegenstände verlangen, da ich sie quasi gezahlt habe?
Auch in der Familie lief das „per Handschlag“ es können aber noch zwei weitere Personen bezeugen, daß ich dafür gelöhnt habe.

Ich habe noch einen „Notfallschlüssel“ (falls es wirklich mal brennt)zu der Wohnung des Schuldners, darf ich mir dazu Zutritt verschaffen und mir einen Überblick verschaffen, ob überhaupt noch etwas vorhanden ist? Und falls ja, diese als Sicherung kassieren? Bei Zahlung würde ich diese wieder herausgeben.

Auch wenn ich immer mehr das Gefühl habe, ich hätte das Geld in den letzten 10 Monaten in einen eigenen Urlaub investieren sollen, anstatt zu verleihen, da hätte ich sehr viel von gehabt, danke ich Euch für Antworten.

Ciao,
michael

Kreditbesicherung
Hallöchen,

gibt es den privaten Eigentumsvorbehalt?

Dein Fall hat mit Eigentumsvorbehalt nichts zu tun.

Kann ich die Herausgabe der gekauften Gegenstände verlangen,
da ich sie quasi gezahlt habe?

Wenn sie Dir nicht Sicherungsübereignet worden waren, nicht.

Ich habe noch einen „Notfallschlüssel“ (falls es wirklich mal
brennt)zu der Wohnung des Schuldners, darf ich mir dazu
Zutritt verschaffen und mir einen Überblick verschaffen, ob
überhaupt noch etwas vorhanden ist?

Nein, das wäre Hausfriedensbruch.

Und falls ja, diese als
Sicherung kassieren?

Nein, das wäre Diebstahl.

Gruß,
Christian

Hallo!

Und falls ja, diese als
Sicherung kassieren?

Nein, das wäre Diebstahl.

Bin mit dir einer Meinung bis auf dieses: Wenn man die Sachen zur Sicherung der eigenen Forderung wegnimmt ist es mangels Bereicherungsvorsatz kein Diebstahl, unzulässig wäre es natürlich allemal.

Gruß
Tom