Privater Fahrzeugverkauf, Verpflichtungen des Verkäufers?

Ein Motorroller (BMW, C1) wurde verkauft. Das Fahrzeug ist 23 Jahre alt mit 35Tkm. Der Käufer wurde mündlich informiert über die Anfälligkeit des Fahrzeuges, die Werkstattrechnungen der letzten 15 Jahre hat er erhalten.
Der Kaufvertrag (ADAC-Template), den der Käufer unterschrieben hat, sagt „Das Motorrad wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie.[…]“. Zum Zeitpunkt der Übergabe war das Fahrzeug frei von Mängeln, die HU lag 2 Wochen zurück. Der Käufer übernahm das Fahrzeug und fuhr damit nach Hause.
Auf der ersten Fahrt 2 Tage später blieb das Fahrzeug liegen, Grund (noch) unbekannt. Nun möchte der Käufer den Vertrag vollständig rückgängig machen und verlangt, dass das Fahrzeug vom Standort der Havarie abgeholt werden soll.
Muss das akzeptiert werden?
Hat der Verkäufer nicht das Recht zur Nachbesserung?

Vielen Dank für etwas Hilfe

Verlangen kann der Käufer viel. Ob man ihm dies gewähren muss ist eine ganz andere Frage. Wenn das ein echter Privatverkauf war, dann zieht hier der Ausschluss der Sachmangelhaftung des Vertrages und dann ist grundsätzlich Essig mit entsprechenden Forderungen des Käufers. Es sei denn, er könnte nachweisen, dass er über den Zustand des Fahrzeugs getäuscht worden ist/Mängel arglistig verschwiegen wurden. Das Alter des Fahrzeugs und die gerade eben erst bestandene HU sprechen aber - ohne dass der Käufer offenbar überhaupt jetzt eine entsprechende Situation schon konkret behauptet hat - schon mal deutlich dafür, dass hier einfach ein Defekt aufgetreten ist, der nun mal bei einem so alten Fahrzeug auftreten kann. Und genau deshalb vereinbart man ja im Vertrag auch den Haftungsauschluss. D.h. man sollte hier jetzt freundlich aber bestimmt auf dien Ausschluss der Sachmangelhaftung im Vertrag hinweisen und dem Käufer noch einen guten Tag wünschen, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, hier irgendwie getäuscht zu haben. Dann muss man abwarten, ob von Seiten des Käufers dann so nachgelegt wird, dass man sich damit noch einmal auseinandersetzen müsste.

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