Privater Haftpflichtschaden

Hallo Experten.

Ich habe Pfingsten ein fremdes Auto in eine Tiefgarage gefahren. Dabei habe ich einen Stützpfeiler gestriffen, um in die Parklücke zu kommen.
Übernimmt einen solchen Schaden an Stoßstange und linken Vorderscheinwerfer meine PRIVATE HAFTPFLICHT. (HUK Coburg)

Es ist ja nicht mein Auto und ich wollte nur helfen.
der Schaden wurde heute auf 3500 EUR bemessen.

Danke für jede Antwort.

MfG
Wolfgang

Hallo Herr Witt,

leider nein, das bleibt an der Kfz-Versicherung (Kasko) des Fahrzeughalters hängen, sofern er denn eine hat.

Die Gemeinheit, die dahinter steckt, nennt sich „Benzinklausel“ und ist Bestandteil jeder mir bekannten Privathaftpflicht. Hier wäre eine Leistungsverweigerung nicht der HUK anzulasten.

Bedauernde Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo,
die Privathaftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die im Zusammenhang mit Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen entstanden sind.
Den geschilderten Schaden übernimmt eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung des beschädigten Fahrzeugs (Achtung! Der Schadenfreiheitsrabatt wird bei Inanspruchnahme belastet).

Liebe Frau Schmidt,
trotzdem vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Mfg
Wolfgang

Hallo Herr Heid,

„Benzinklausel“ klingt ja spannend. Was ich bei der Regelung nicht verstehe, ich füge doch hier einem Dritten einen Schaden zu.
Wenn ich mit meinem Hintern an dieser Stoßstange hängen bleibe zahlen dioe sicher , oder ?

Besten Dank für Ihre Hilfe und Grüsse in meine alte Heimat.

Wolfgang

Hallo Wolfgang,
Die Privat-HV übernimmt den Schaden definitiv nicht! Hier hilft nur eine Vollkaskovers.
MfG
Waldemar

Hallo Wolfgang,

ob die konkrete Privathaftpflicht das macht, weiss ich nicht, das ist dort zu erfragen.
Grundsätzlich tut sie das nicht - es ist ein Fall für die Vollkasko des Autos, sofern vorhanden.

Wenn mal eine (Privathaftpflicht-)Versicherung gewünscht, die nicht nur gut und günstig ist, sondern auch kompetente, unabhängige Beratung (im Int. des VN) vor und während der Vertragslaufzeit bereits „eingebaut“ ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo nochmal Herr Witt,

ein Alt-Berliner, wie sympathisch! :smile:

Sie fügen einem Dritten einen Schaden zu, dass ist korrekt! Aber die Benzinklausel ist so formuliert, dass „alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz entstehen“ ausgeschlossen sind.

Selbst wenn es nicht dieser konkrete Fall gewesen wäre, sondern Sie anderweitig geholfen hätten, dann hätte die HUK noch ein anderes Hintertürchen, das schimpft sich dann wiederum „Gefälligkeitsschäden“.

Das haben nur gute/aktuelle Tarife mitversichert, alle anderen berufen sich darauf, dass der „Geholfene“ keine Ansprüche stellen darf, wenn er jemanden um Hilfe bittet und dieser beschädigt etwas. So steht es sogar im Gesetz. Insofern hätte der Besitzer des Kfz rechtlich nicht mal einen Anspruch gegen Sie!! Aber darum geht’s natürlich nicht.

Das war nun etwas ausufernd aber vielleicht nicht uninteressant für Sie?! Auf jeden Fall würde ich mal nach einem Anbieter/Tarif Ausschau halten, der Gefälligkeitsschäden (und noch ein paar andere sinnvolle Einschlüsse) abdeckt. Sie sehen ja, wie schnell sowas passieren kann. Benzinklausel haben sie allerdings alle!

Gruß nochmal.

Alex Haid
Versicherungsmakler

Hallo Hr. Witt,

leider kann ich Ihnen hier nur ein ganz klares Nein als Info geben.

In der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden durch bzw. beim Gebrauch von KFZ ausgeschlossen.

Evtl. besteht für das Fahrzeug ja eine Vollkaskoversicherung und so würde sich der Schaden allein auf den Selbstbehalt und den Rabattverlust beschränken…

Viele Grüße
Nancy

Sorry Wolfgang,

aber in jeder PHV gibt es eine Benzin-Klausel - also kein Vers-Schutz!
Wenn Du tatsächlich nur Erfüllungsgehilfe warst, also Du das Auto nicht geliehen hast, dann musst Du eventuell nicht haften!?

Frage mal die Rechtsanwälte bei wer weiss was!

so long
pe sturm

Ich habe Pfingsten ein fremdes Auto in eine Tiefgarage
gefahren. Dabei habe ich einen Stützpfeiler gestriffen, um in
die Parklücke zu kommen.

Übernimmt einen solchen Schaden an Stoßstange und linken
Vorderscheinwerfer meine PRIVATE HAFTPFLICHT. (HUK Coburg)

Schäden beim Benutzen von Kraftfahrzeugen sind NICHT in der privaten Haftpflicht abgedeckt, weder bei der HUK noch sonstwo

Es ist ja nicht mein Auto und ich wollte nur helfen.
der Schaden wurde heute auf 3500 EUR bemessen.

Das kann, falls vorhanden, über die Vollkasko des Fahrzeugs abgedeckt werden, ansonsten -> Pech

Danke für jede Antwort.

Bitte, auch wenn es sicher nicht die gewünschte war.

Gruß Dirk

Hallo Wolfgang,
ich würde mal sagen, dass der Versicherer diesen Schaden nicht übernehmen muss, zumals Du da wohl auch berechtigter Fahrer warst. Dann ist es ein fall für die Vollkasko und die KFZ-Haftpflicht für einen Schaden an dem Pfeiler.
Viele Grüße
Jürgen Glaser

Hallo auch!

Nein, die private Haftpflichtversicherung ist aussen vor, sogenannte „Benzinklausel“. Der Schaden ist ein Eigenschaden und muss somit über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden. Besteht keine Vollkaskoversicherung so ist der Schaden - auch wenn er nicht versichert ist - gemäß BGB §823 ff. ersatzpflichtig gegenüber dem Geschädigten.

Grüße
CKH