Hallo nochmal Herr Witt,
ein Alt-Berliner, wie sympathisch! 
Sie fügen einem Dritten einen Schaden zu, dass ist korrekt! Aber die Benzinklausel ist so formuliert, dass „alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz entstehen“ ausgeschlossen sind.
Selbst wenn es nicht dieser konkrete Fall gewesen wäre, sondern Sie anderweitig geholfen hätten, dann hätte die HUK noch ein anderes Hintertürchen, das schimpft sich dann wiederum „Gefälligkeitsschäden“.
Das haben nur gute/aktuelle Tarife mitversichert, alle anderen berufen sich darauf, dass der „Geholfene“ keine Ansprüche stellen darf, wenn er jemanden um Hilfe bittet und dieser beschädigt etwas. So steht es sogar im Gesetz. Insofern hätte der Besitzer des Kfz rechtlich nicht mal einen Anspruch gegen Sie!! Aber darum geht’s natürlich nicht.
Das war nun etwas ausufernd aber vielleicht nicht uninteressant für Sie?! Auf jeden Fall würde ich mal nach einem Anbieter/Tarif Ausschau halten, der Gefälligkeitsschäden (und noch ein paar andere sinnvolle Einschlüsse) abdeckt. Sie sehen ja, wie schnell sowas passieren kann. Benzinklausel haben sie allerdings alle!
Gruß nochmal.
Alex Haid
Versicherungsmakler