Privater Haftungsausschluss - Text

Hallo zusammen,

seit einiger zeit isses ja nunmal so, das man „normalerweise“ auch als Privatmann diese Gewährleistung auf von einem verkaufte Waren geben muss. Wenn ich aber nun mal ein älteres Gerät (gebraucht versteht sich) z.B. bei ebay verkaufen will, dann k a n n es eben sein, das das Teil nach einem halben Jahr den geist aufgibt. Wie kann ich mich als Privatmann davor schützen, das jemand da eine Reparatur oder „Wandlung“ oder so verlangt? Da ich gehört habe, das hier ein ganz bestimmter Textpassus im Angebotstext vorhanden sein muss würde dieser mich interressieren. Der „normale“ Satz „bin Privatman und gebe keine Garantie“ soll nicht rechtens sein/ausreichen … wer weiss mehr :wink:?

Gruß
h.

Hi,

hier wird Dir geholfen:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4243

LG
Stuffi