Hallo,
weiß jemand in wieweit die Stadt auf einen privaten Hausverkauf Einfluss nehmen darf, sprich Preis festlegen darf? Und wenn ja, welche Begründung ist hier rechtens? Wie sieht es aus mit der Begründung „sanierungsgebiet“?
Hallo,
weiß jemand in wieweit die Stadt auf einen privaten Hausverkauf Einfluss nehmen darf, sprich Preis festlegen darf? Und wenn ja, welche Begründung ist hier rechtens? Wie sieht es aus mit der Begründung „sanierungsgebiet“?
Hallo,
zunächst steht der Gemeinde in den meisten Fällen ein Vorkaufsrecht zu. Hier kann sie jedoch lediglich in den bestehenden Vertrag eintreten, kann diesen jedoch nicht beeinflussen.
Anders ist das in der Tat, wenn sich das Grundstück in einem Sanierungsgebiet befindet. Hier steht der Gemeinde ein Prüfungsrecht zu, ob der Kaufpreis in etwa dem Wert der Immobilie entspricht. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Gemeinde sicherstellen kann, dass die später anfallenden Ausgleichsbeträge aufgrund des Sanierungsverfahrens auch geleistet werden.
Praktisch bedeutet das, dass für die Wirksamkeit des Verkaufs zusätzlich die enstrechende Angemessenheitsbescheinigung des Gutachterausschusses der Gemeinde vorliegen muss. Zudem muss die Gemeinde den Verkauf des Grundstücks innerhalb eines Sanierungsgebietes überhaupt genehmigen (vgl. insg. §§ 144, 153 Abs. 2 BauGB).
Gruß
Dea
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Also das heißt doch jetzt im Klartext, wenn die Stadt jetzt sag, das Haus mit neuer Fassade und Dach ist nach Gutachten 90.000 oder so wert, dann hat man keine Möglichkeit im Preis 10 oder 20.000 euro hochzugehen?
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Also das heißt doch jetzt im Klartext, wenn die Stadt jetzt
sag, das Haus mit neuer Fassade und Dach ist nach Gutachten
90.000 oder so wert, dann hat man keine Möglichkeit im Preis
10 oder 20.000 euro hochzugehen?
Das kann sein, muss aber nicht. Denn es gibt natürlich auch hier Toleranzen und das Recht des Eigentümers, für sein Grundsück einen Preis selbst auszuhandeln tritt nicht gänzlich zurück. Aber ein zu großes Abweichen von dem durch die Gemeinde ermittelten Wert wird während des Sanierungsverfahrens nicht möglich sein.
Hallo,
zunächst steht der Gemeinde in den meisten Fällen ein
Vorkaufsrecht zu. Hier kann sie jedoch lediglich in den
bestehenden Vertrag eintreten, kann diesen jedoch nicht
beeinflussen.Anders ist das in der Tat, wenn sich das Grundstück in einem
Sanierungsgebiet befindet. Hier steht der Gemeinde ein
Prüfungsrecht zu, ob der Kaufpreis in etwa dem Wert der
Immobilie entspricht. Der Grund hierfür liegt darin, dass die
Gemeinde sicherstellen kann, dass die später anfallenden
Ausgleichsbeträge aufgrund des Sanierungsverfahrens auch
geleistet werden.Praktisch bedeutet das, dass für die Wirksamkeit des Verkaufs
zusätzlich die enstrechende Angemessenheitsbescheinigung des
Gutachterausschusses der Gemeinde vorliegen muss. Zudem muss
die Gemeinde den Verkauf des Grundstücks innerhalb eines
Sanierungsgebietes überhaupt genehmigen (vgl. insg. §§ 144,
153 Abs. 2 BauGB).Gruß
DeaHallo,
weiß jemand in wieweit die Stadt auf einen privaten
Hausverkauf Einfluss nehmen darf, sprich Preis festlegen darf?
Und wenn ja, welche Begründung ist hier rechtens? Wie sieht es
aus mit der Begründung „sanierungsgebiet“?
Und was kann man da jetzt genau machen? Muss man sich da jetzt nen Anwalt nehmen. Soweit ich weiß durfte der Vorbesitzer auch nicht mehr bekommen, als von der Stadt festgelegt. Das Haus soll jetzt eigentlich für ca. 105.000-110.000 euro verkauft werden, aber die Stadt würde ein Gutachten von ca. 90.000 machen. Fällt das noch in den Rahmen? Und wie kann man das durchsetzen?
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Hallo,
Und was kann man da jetzt genau machen? Muss man sich da jetzt
nen Anwalt nehmen. Soweit ich weiß durfte der Vorbesitzer auch
nicht mehr bekommen, als von der Stadt festgelegt. Das Haus
soll jetzt eigentlich für ca. 105.000-110.000 euro verkauft
werden, aber die Stadt würde ein Gutachten von ca. 90.000
machen. Fällt das noch in den Rahmen? Und wie kann man das
durchsetzen?
Wie kann man was genau durchsetzen?
Also ob 105 bis 105 T genehmigt werden oder nicht, kann ich natürlich nicht sagen. Da sollte man sich am besten einfach mit der zuständigen Stelle bei der Stadt in Verbindung setzen und die Sache besprechen. Natürlich ist es immer sinnvoll, sich hierbei auch rechtliche beraten zu lassen, denn ein Anwalt kennt die Materie und häufig auch die Zuständigen bei der Gemeinde.
Gruß
Dea
Also das heißt doch jetzt im Klartext, wenn die Stadt jetzt
sag, das Haus mit neuer Fassade und Dach ist nach Gutachten
90.000 oder so wert, dann hat man keine Möglichkeit im Preis
10 oder 20.000 euro hochzugehen?Das kann sein, muss aber nicht. Denn es gibt natürlich auch
hier Toleranzen und das Recht des Eigentümers, für sein
Grundsück einen Preis selbst auszuhandeln tritt nicht gänzlich
zurück. Aber ein zu großes Abweichen von dem durch die
Gemeinde ermittelten Wert wird während des
Sanierungsverfahrens nicht möglich sein.Hallo,
zunächst steht der Gemeinde in den meisten Fällen ein
Vorkaufsrecht zu. Hier kann sie jedoch lediglich in den
bestehenden Vertrag eintreten, kann diesen jedoch nicht
beeinflussen.Anders ist das in der Tat, wenn sich das Grundstück in einem
Sanierungsgebiet befindet. Hier steht der Gemeinde ein
Prüfungsrecht zu, ob der Kaufpreis in etwa dem Wert der
Immobilie entspricht. Der Grund hierfür liegt darin, dass die
Gemeinde sicherstellen kann, dass die später anfallenden
Ausgleichsbeträge aufgrund des Sanierungsverfahrens auch
geleistet werden.Praktisch bedeutet das, dass für die Wirksamkeit des Verkaufs
zusätzlich die enstrechende Angemessenheitsbescheinigung des
Gutachterausschusses der Gemeinde vorliegen muss. Zudem muss
die Gemeinde den Verkauf des Grundstücks innerhalb eines
Sanierungsgebietes überhaupt genehmigen (vgl. insg. §§ 144,
153 Abs. 2 BauGB).Gruß
DeaHallo,
weiß jemand in wieweit die Stadt auf einen privaten
Hausverkauf Einfluss nehmen darf, sprich Preis festlegen darf?
Und wenn ja, welche Begründung ist hier rechtens? Wie sieht es
aus mit der Begründung „sanierungsgebiet“?