Privater Immobilienverkauf

Hallo Wissende,

folgendes Szenario: Jemand kauft im Februar 2002 eine Eigentumswohnung, nutzt diese privat (keine Vermietung, keine andere wirtschaftliche Nutzung) neben einer bereits bestehenden Eigentumswohnung, und verkauft im Mai 2004 die im Februar 2002 gekaufte Wohnung. Er hat also die gesamte Zeit die erworbene Eigentumswohnung selber genutzt und zudem im Jahr der Veraeusserung sowie in den zwei Jahren davor die Wohnung selber genutzt. Jetzt geht eine Nachricht vom Finanzamt ein (im Rahmen des Steuerbescheid fuer 2003), dass das FA beabsichtigt, den erzielten Gewinn bei der Veraeusserung der Immobilie zu besteueren. Man moege sich bitte innerhalb von vier Wochen aeussern…

Was geht hier vor? Droht eine Besteuerung des erzielten Gewinnes / hat unser ehemalige Immobilienbesitzer einen Fallstrick uebersehen / oder hat das FA einfach nur mal so gefragt und gibt sich zufrieden, wenn einfach die (oben geschilderten) Tatsachen geantwortet werden?

Ich finde diese Fragen jedenfalls ganz spannend…
… und freue mich auf Eure Meinungen!
Moritz

Hallo Moritz,

die Aufforderung zur Äußerung über den Sachverhalt ist, denke ich, deswegen ergangen, weil der Behörde zunächst nur bekannt ist: „Besitzt zwei Wohnungen und hat eine davon verkauft“.

Wenn die veräußerte Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist, zählt ein eventueller Ertrag aus der Veräußerung (= Erlös minus Anschaffungskosten) nicht zu den steuerpflichtigen sonstigen Einkünften. Einzelheiten in §23 Abs 1 Nr. 1 EStG.

Es würde grundsätzlich ausreichen, im Rahmen der angeforderten Äußerung nur zu erklären, dass die veräußerte Wohnung zu keinem Zeitpunkt anders als zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, Ponkt. Um die ganze Chose mit möglichst wenig Korrespondenz auf einen Zug zu Ende zu bringen, kann es darüberhinaus nützlich sein, in groben Zügen zu erläutern, vor welchem Hintergrund der Besitz von zwei ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten sinnvoll und nützlich war. Das geht den Fiskus zwar erstmal nichts an, aber die mundgerechte Aufbereitung des gesamten Sachverhaltes führt wahrscheinlich dazu, das die ganze Chose ohne weitere Rückfragen erledigt ist.

Schöne Grüße

MM

Danke fuer die schnelle Antwort, bin jetzt wieder etwas beruhigter…

Moritz