Privater Internetverkauf Rückgaberecht

Müssen Private Ebay Verköufer Rücknahme gewähren,
auch wenn sie Rücknahme in der Beschreibung ausschließen

Guten Tag,

einfache Antwort: Nein ! Private Verkäufer können Rücknahme und Gewährleistung ausschließen. Es sei denn, die gelieferte Ware weicht von der Beschreibung ab oder weist nicht erwähnte Defekte auf; dann schon.

Das Gerät soll angeblich nicht erwähnte Defekte haben.
Bei mir nicht aufgetreten.
Wenn dann kan es nur durch Erschütterung beim Transport gelitten haben. Es war ja versichert verschickt worden.
Dies akzeptiert der Käufer nicht
Elektra 1953

kann den bewiesen werden daß das Gerät bei Versand einwandfrei funktionierte ? Hat der Käufer vielleicht Recht ? War das Gerät ausreichend verpackt ? Sind sie bereit evtl. eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen ?

Alles Fragen die meiner Meinung nach beantwortet werden müssten. Ich persönlich würde das Gerät zurücknehmen, prüfen und vom Ergebnis ausgehend weitere Schritte einleiten. Vielleicht liegt ja eine Fehlbedienung des Käufers vor; dann könnte man natürlich auf Abnahme bestehen. Aber wenn er sich weigert müßte man schon bereit sein evtl. einen Rechtsstreit zu führen …

Hallo,
bevor ich ein neues Thema aufmache, möchte ich mich gleich mal hier mit dranhängen und das Thema weiterspinnen.
Was wäre, wenn das Gerät als neu und ungebraucht angeboten wurde, der Artikel aber beschädigt ist. Der Verkäufer gibt die Beschädigung zu.
Könnte der Käufer die Erfüllung verlangen und auf einen neuen Artikel bestehen? Gerade wenn der Ersteigerungspreis ca. ein Drittel des Neupreises betragen hat.

Danke und Gruß,
Booze

Müssen Private Ebay Verköufer Rücknahme gewähren,
auch wenn sie Rücknahme in der Beschreibung ausschließen

Wenn Du mit Rücknahme den Widerruf eines Fernabsatzvertrags meinst: Nein, dieses Recht steht Verbrauchern nur gegenüber Unternehmern und nicht gegenüber „privaten“ Verkäufern zu. Allerdings ist nicht jeder, der sich als „privater“ Verkäufer bezeichnet auch wirklich ein privater Verkäufer …

Solltest Du hingegen die Rechte des Käufers im Falle eines Sachmangels meinen, dann ja: auch private Verkäufer haften, wenn die Kaufsache einen Mangel hat. Der private Verkäufer kann jedoch seine Haftung komplett ausschließen. Allerdings führt nicht jeder Satz, in dem davon die Rede ist, dass irgendeine Rücknahme nicht möglich sei, auch ein wirksamer Haftungsausschluß. Im übrigen greift ein Haftungsausschluß - selbst wenn er wirksam vereinbart worden sein sollte - jedenfalls dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.